Guten Morgen
Handelt es sich um eine zulässige Befristung?
Eine Kollegin hat eine halbe Stelle unbefristet per AV.
Zum 6.Mal hat sie nun eine weitere halbe Stelle oben drauf bekommen und kommt so auf eine volle. Der zweite Stellenanteil ist aber wieder befristet.
In der Zusatzvereinbarung zum AV heißt es:

[...] wird folgende Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag vom x.x.2009 in der derzeit gültigen Fassung getroffen:

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Frau x erhöht sich ab 1. Juni 2015 auf 39 Stunden. Die Erhöhung der Arbeitszeit ist befristet bis zum 31.12.2015[...]

Dies ist bei uns gängiges Spiel, kleine Arbeitsverträge fest und Stundenanteile nach Belieben aufstocken allerdings hier über Jahre befristet. Die Kollegen müssen teilweise alle 6 Monate Anträge stellen auf Beibehaltung der vollen Stelle.
Daraus resultierend natürlich auch eine schlechtere Planungssicherheit und auch eine schlechtere Kreditwürdigkeit z.b.
Was kann man tun? Ist das überhaupt rechtens oder würde ein Arbeitsgericht ohnehin feststellen, dass meine Kollegin unwirksam befristet und somit eine volle Stelle hat?