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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung nach Berufsausbildung: befristet oder unbefristet ?

O
OliMD
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir bilden Mitarbeiter aus und stellen diese anschließend befristet für ein Jahr ein. Bisher wurden alle Mitarbeiter nach dem Jahr unbefristet übernommen. Nun soll laut Arbeitgeber ein ehemaliger Azubi sofort unbefristet eingestellt werden. Alle anderen nach der bisherigen Verfahrensweise befristet. In der Abteilung, in der dieser Mitarbeiter eingesetzt werden soll, wird im nächsten Monat eine weitere befristete Stelle geschaffen.

Welche Argumente könnten wir dem Arbeitgeber gegebenüber anführen, um die bisherige Regelung für alle ehemaligen Azubis gelten zu lassen ?

1.017010

Community-Antworten (10)

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Oblatixx

10.01.2014 um 13:33 Uhr

Oh Mann, seid doch froh, wenn er unbefristet übernommen wird. Versucht lieber, das für alle zu erreichen!

K
Kulum

10.01.2014 um 13:38 Uhr

Der BR als Vorreiter für prekäre Beschäftigung - Sachen gibts

G
gironimo

10.01.2014 um 16:36 Uhr

Ich kann absolut keinen Grund erkennen, warum der BR hier handeln sollte. Ist doch gut, wenn der AG einen ehemaligen Azubi gleich fest einstellt.

T
tommyh

10.01.2014 um 19:52 Uhr

Seh ich nicht so wenn alle Azubis einen befristeten Vertrag bekommen kann nicht einer einen unbefristeten bekommen dafür gibt es keine Begründung. Dieser Einstellung würden wir nicht zustimmen und sagt nicht das geht nicht haben wir schon öfters durch gezogen!

S
schmitti

10.01.2014 um 21:00 Uhr

Thommy, Versagungsgrund AN will einen unbefristet und andere nur befristet einstelle? Da lacht jeder Arbeitsrichter, denn dieses ist alleine die Sache des AG.

T
tommyh

11.01.2014 um 11:51 Uhr

Dadurch das einer einen unbefristeten bekommt werden die anderen benachteiligt! Haben solche Sachen schon öfters mal gehabt wenn es solche Nasengeschichten bei uns geben sollte der Chef hat dann zwat gift und Galle gespritzt aber vor den Gang zum Arbeitsgericht hat ihm sein Anwalt abgeraten.

O
Oblatixx

11.01.2014 um 11:57 Uhr

@Tommyh Du würdest also nicht darum kämpfen, dass auch andere einen unbefristeten Vertrag bekommen. Hauptsache alle das Gleiche und wenn es unterstes Level ist. Du bist ja wirklich ein ganz toller!

Schönes Wochenende

G
Globus

11.01.2014 um 15:42 Uhr

@all ich verstehe eure Aufregung nicht...

"Hallo,

wir bilden Mitarbeiter aus und stellen diese anschließend befristet für ein Jahr ein. Bisher wurden alle Mitarbeiter nach dem Jahr unbefristet übernommen."

selbst als Azubi wäre es mit sowas von... wenn ich das erste Jahr dann besfristet eingestellt werden würde...

Und wie schon geschrieben wurde, sind die Gründe zur Zustimmungsverweigerung abschließend im 99 Abs 2 beschrieben...

K
Kölner

11.01.2014 um 17:30 Uhr

Tommyh. Da sieht man mal wieder wie falsch man liegen kann: Von 10 Azubis erhält einer eine unbefristete Stelle und 9 nicht. Wo ist das Problem? Die anderen haben nur den Vorteil nicht, das auch sie unbefristet beschäftigt sind. Aber wie immer gilt: Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil.

K
Kulum

12.01.2014 um 12:26 Uhr

Tommyh, auch wenn ich es nicht sagen sollte - das geht nicht! Kölners Begründung ist absolut richtig. Nur Interesse halber, welchen Grund habt ihr denn dem Chef vorgegaukelt?

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