W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristung - hat ein befristet beschäftigtes BR-Mitglied ein Anrecht darauf, unbefristet beschäftigt zu werden, wenn jemand unbefristet neu eingestellt wird?

S
slampi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin befristet angestellt. Nun wird jemand neu eingestellt, dieser ist unbefristet eingestellt worden. Habe ich dan ein Anrecht darauf unbefristet eingestellt zu werden ? Ich bin auch im Betriebsrat tätig

2.79204

Community-Antworten (4)

R
Rollie

27.06.2006 um 13:04 Uhr

Nein, es liegt meines Erachtens im Ermessen des AG's, zu entscheiden, ob er einen Mitarbeiter befristet oder unbefristet einstellt.

Der Betriebsrat hätte ggf. bei der Einstellung des neuen Mitarbeiter sich mit dem AG kurzschließen können, ob es nicht Sinn machen würde, hier anders zu entscheiden.

FB
Frank B.

27.06.2006 um 13:04 Uhr

Da habt ihr entweder als BR geschlafen oder der jemand ist nicht mit dir vergleichbar. Siehe §99 Abs2 Ziff.3 BetrVG. FITTING 22. Auflage §99 BetrVG RN 189

K
kikipoggi

27.06.2006 um 13:06 Uhr

Hallo, laut § 99 abs.2 satz 3 BetrVG hätte der BR die zustimmung verweigern können.

M
Mona-Lisa

27.06.2006 um 13:18 Uhr

@slampi, "ich bin auch im Betriebsrat tätig" heisst doch, dass du Betriebsrat bist. Leichter kann ein Arbeitgeber keinen Betriebsrat los werden! Befristung auslaufen lassen, fertig!

Ihre Antwort