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Geheimhaltungspflichtverletzung & mündliche Ermahnung eines Gremiummitgliedes

Y
yr16369
Mai 2025 bearbeitet

Der BR Vorsitzende hat zu einer Besprechung eingeladen. Es geht um eine mündliche Info zu einer Abmahnung eines AN. Ein Mitglied begibt sich zu diesem Termin und informiert seinen Vorgesetzten über diesen mit folgendem Wortlaut: "Ich gehe zu einem Termin mit dem Betriebsrat wegen der Info zu einer Abmahnung". Es sind keine Namen gefallen. Ist diese Aussage eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht und somit durch den BR Vorsitzenden ermahnbar? Gibt es vlt. auch Gesetzestexte hierzu?

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Community-Antworten (12)

G
GabrielBischoff

08.05.2025 um 12:21 Uhr

Wie bei der Arbeitsunfähigkeit ist geboten nur genau so viel zu sagen, wie notwendig. Für die Abmeldung hätte die Information ausgereicht, dass das Mitglied jetzt Betriebsratstätigkeit macht.

Ein netter Hinweis durch den Vorsitzenden sollte hier allerdings komplett ausreichen, bevor Keulen geschwungen werden. Ob hier konkret Pflichten verletzt wurden, halte ich für fraglich.

T
takkus

08.05.2025 um 12:29 Uhr

" Es geht um eine mündliche Info zu einer Abmahnung eines AN."-> ich überlege grade schwer, was der BR daran rumzukamellen hat. ? Oder hat sich der Abgemahnte*innen (kann man das so gendern?) beim BR beschwert?

Y
yr16369

08.05.2025 um 12:38 Uhr

nein der Betroffene AN hat nichts damit zu tun. Die Abmeldung beim Vorgesetzten hat ein anderer Mitarbeiter zufällig gehört und es prompt der Personalabteilung mitgeteilt. Diese hat dann den BR-Vorsitzenden über diese Pflichtverletzung unterrichtet.

T
takkus

08.05.2025 um 12:48 Uhr

Also ehrlich- wenn es wirklich so abgelaufen ist, keine schutzwürdigen daten ausposaunt wurden, sehe ich hier nicht den Ansatz einer Pflichtverletzung. Der Kollege welcher ghört hat das es eine Abmeldung gibt und damit zum Personalleiter rennt, sollte mal gaaaaanz tief in sich schauen.

OH
Olav HB

08.05.2025 um 12:53 Uhr

Zunächst bin ich da bei Takkus: Eine Abmahnung ist keine Sache für den BR, es sei denn der betreffende AN beschwert sich darüber (Beschwerde an dem BR nach §85 BetrVG).

Wenn es um die Mitteillung an dem Vorgesetzten geht, muss man wissen, wie der Vorgesetzten normalerweise über BR-Tätigkeit informiert werden will. Mehr als "ich mache jetzt BR bis dann" ist nicht erforderlich. Das allerdings wird nicht immer von Vorgesetzten akzeptiert, diese möchten dann selbst beurteilen ob sie die Tätigkeit für Erforderlich halten um sie dann zu genehmigen oder zu untersagen, auch wenn sie dies rechtlich nicht können und dürfen. Ist der Hinweis auf die Tagesordnung zur Sitzung so wie in diesem Fall geschehen in diesem Kontext gemacht worden, kann man als BR das betreffende BRM nur Mut machen sich ausschließlich für erforderlichen Tätigkeiten abzumelden, ohne einen Hinweis auf genaue Tätigkeiten zu geben. Gleichzeitig sollte man dann aber den Personalchef den freundliche Bitte zutragen, Vorgesetzten darüber zu informieren, dass der sie weder einen Anspruch auf Information bezüglich der Tagesordnung haben, noch das Recht haben die Tätigkeit selbst auf Erforderlichkeit zu prüfen und ggf. zu untersagen.

T
takkus

08.05.2025 um 13:02 Uhr

"Der BR Vorsitzende hat zu einer Besprechung eingeladen."-> gab es denn eine Sitzung mit Tagesordnung oder hat der BRV gemeint: "Ich habe ne Info zu na Abmahnung. Wir treffen um 14 Uhr inne Kaffeteria."?

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yr16369

08.05.2025 um 13:04 Uhr

Der Betriebsratsvorsitzende und die Personalabteilung sind der Meinung, dass die Pflichtverletzung darin besteht, dass andere Mitarbeiter nicht wissen dürfen und sollten, dass eine Infoveranstaltung wegen einer Abmahnung beim BR stattfindet. Dieses wäre ein Grund zu Spekulationen in der Belegschaft und Störung des Betriebsfriedens, wenn es die Runde macht.

OH
Olav HB

08.05.2025 um 13:24 Uhr

Als ob es in dem betreffenden Bereich nicht längst bekannt wäre, dass XY neben dem Topf gepinkelt hat und dafür eine Abmahnung bekommt. Das ist doch, besonders in kleinere Betriebe, meist ein offenes Geheimnis.

T
takkus

08.05.2025 um 13:37 Uhr

"Der Betriebsratsvorsitzende und die Personalabteilung sind der Meinung, dass die Pflichtverletzung darin besteht, dass andere Mitarbeiter nicht wissen dürfen und sollten, dass eine Infoveranstaltung wegen einer Abmahnung beim BR stattfindet. Dieses wäre ein Grund zu Spekulationen in der Belegschaft und Störung des Betriebsfriedens, wenn es die Runde macht."-> mit Verlaub: einen solchen Blödsinn hab ich ja noch nie gehört.

Einzig die Weitergabe von personenbezogenen daten könnte eine Pflichtverletzung im Sinne des BetrVG sein. Betriebsrat ist kein Geheimrat! Man sollte drüber nachdenken, ob die Mitarbeitenden nicht sogar in der BetrVers im Tätigkeitsbericht des BR erwarten könnten, dass der Belegschaft dargelegt wird, womit sich der Betriebsrat seit der letzten BetrVers zu befassen hatte.

Störung des Betriebsfriedens- ich pull mich gleich in Slüppa....

M
Moreno

08.05.2025 um 14:25 Uhr

Seid wann kann denn der BRV andere BRM ermahnen?

G
GabrielBischoff

08.05.2025 um 18:27 Uhr

Ich gehe vorbei und sage "du du du". :D

Das ist alles ein ganz großer Kindergarten, rechtlich ist da Null und Nichts zu befürchten.

M
Muschelschubser

08.05.2025 um 19:48 Uhr

  • es ist kein Betriebsgeheimnis nach §79 BetrVG verletzt worden
  • der BRV allein kann weder irgendwas androhen, noch einen Ausschluss eines BRM vollziehen

Mehr muss man eigentlich nicht wissen.

Er kann seine Meinung sagen und dem BRM erzählen dass er das Verhalten unangemessen findet. Im Sinne eines partnerschaftlichen Gesprächs auf Augenhöhe, in der Hoffnung dass dieser sich einsichtig zeigt.

Eine rechtliche Bindung hat das alles aber nicht.

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