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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung oder Ermahnung - Mitbestimmung?

K
KuK
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein Mitarbeiter eine Ermahnung erhält, muss da der Betriebsrat nicht mitbestimmen??? Und wenn in der Ermahnung drin steht, das bei nochmaligem Vorkommen es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, handelt es sich dann nicht um eine Abmahnung, auch wenn Ermahnung drüber steht????

Vielen Dank schon mal!

2.82505

Community-Antworten (5)

N
nidis

31.07.2006 um 15:18 Uhr

Hallo Kuk! Egal ob Abmahnung oder Ermahnung. Der Betriebsrat hat keine Mitbestimmung.

M
Mona-Lisa

31.07.2006 um 16:38 Uhr

@KuK, wie schon nidis dir sagte, hat der BR kein MBR bei Erteilung von Abmahnungen. Es ist üblich, in Abmahnungen die Kündigung anzudrohen, wenn bestimmte Vertragliche Pflichten nicht eingehalten werden. Solche "Briefchen" werden erst für euch wichtig, wenn es zu einer Kündigung kommen sollte.

K
Kölner

31.07.2006 um 20:07 Uhr

@Mona-Lisa Aber nur wenn es sich um eine formaljuristisch korrekte Abmahnung handelt! Naja...auch AG besuchen sicher dieses Forum ;-)

M
Mona-Lisa

31.07.2006 um 20:12 Uhr

Kölner, du bekommst auch gleich eine "formaljuristisch korrekte Abmahnung"! :-)))

K
Kölner

31.07.2006 um 20:25 Uhr

@Mona-Lisa Warum? Von Dir angemahnt zu werden, wäre mir dennoch eine grosse Freude - vor allem weil es so wenige (offensichtliche) Konsequenzen hat. Aber wenn Du schon dabei bist: Mahne dann auch weitere Personen dieses Forums gleich mit ab. Du darfst Dir auch den einen oder anderen aussuchen!

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