Erstellt am 31.07.2006 um 13:18 Uhr von nidis
Hallo Kuk!
Egal ob Abmahnung oder Ermahnung.
Der Betriebsrat hat keine Mitbestimmung.
Erstellt am 31.07.2006 um 14:38 Uhr von Mona-Lisa
@KuK,
wie schon nidis dir sagte, hat der BR kein MBR bei Erteilung von Abmahnungen.
Es ist üblich, in Abmahnungen die Kündigung anzudrohen, wenn bestimmte Vertragliche Pflichten nicht eingehalten werden.
Solche "Briefchen" werden erst für euch wichtig, wenn es zu einer Kündigung kommen sollte.
Erstellt am 31.07.2006 um 18:07 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Aber nur wenn es sich um eine formaljuristisch korrekte Abmahnung handelt!
Naja...auch AG besuchen sicher dieses Forum ;-)
Erstellt am 31.07.2006 um 18:12 Uhr von Mona-Lisa
Kölner, du bekommst auch gleich eine "formaljuristisch korrekte Abmahnung"! :-)))
Erstellt am 31.07.2006 um 18:25 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Warum? Von Dir angemahnt zu werden, wäre mir dennoch eine grosse Freude - vor allem weil es so wenige (offensichtliche) Konsequenzen hat.
Aber wenn Du schon dabei bist: Mahne dann auch weitere Personen dieses Forums gleich mit ab. Du darfst Dir auch den einen oder anderen aussuchen!