Ermahnung wegen Pflichtversäumnis - Kommt die Ermahnung sofort in die Personalakte oder kann mein Vositzender noch was unternehmen?
Hallo bin BR.Mitglied,bekam eine schriftliche Ermahnung von meinen Vorgesetzten.
Hab Sie beim Chef nicht Unterschrieben,bekam Sie nun per Post zugestellt"Per Einschreiben" Die Post hat für mich unterschrieben.
Kommt,die Ermahnung sofort in die Personalakte,oder kann mein Vositzender noch was unternehmen.
Danke
Community-Antworten (2)
30.05.2008 um 15:37 Uhr
@Micky, Pflichtversäumnis...... kann viel bedeuten! Hat die Abmahnung etwas mit deinem Betriebsratsamt zu tun oder mit deiner normalen Arbeit?
In die Akte wandert der Wisch gleich mal auf jeden Fall!
30.05.2008 um 16:16 Uhr
Hallo Micky,
und mit ML`s Bezeichnung ist auch gleich klar, welche Wertigkeit eine Er- oder auch Abmahnung hat. Mancher AG scheint Spaß daran zu haben aus "Nichts" eine Pflichtverletzung zu machen. Also nicht nervös werden, und weiterhin "sauber" bleiben.
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