Erstellt am 15.10.2011 um 22:24 Uhr von DerAlteHeini
fussball
Es kommt darauf an, wo für du die mündliche Ermahnung erhalten hast. Für die Verletzung deiner arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit oder für BR Arbeit.
Solche mündlichen Ermahnungen sind in der Regel nicht weiter gefährlich.
Erstellt am 16.10.2011 um 01:06 Uhr von poiuz
Und selbst wenn für die Arbeit, ihm kann ja nur außerordentlich aus ganz besonders wichtigem Grund gekündigt werden ...
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html
Erstellt am 17.10.2011 um 08:30 Uhr von rkoch
Sofern Du meinst: Eine Ermahnung durch den BR-Vorsitzenden oder ein BRM, dann kannst Du das vollkommen ignorieren. BRM haben sich untereinandern null komma gar nichts vorzuschreiben. Einzig wenn Du an Deine Schweigepflicht (so weit sie GESETZLICH verlangt wird!) erinnert wirst solltest Du das ernst nehmen.