Versetzung nach mündlicher Ermahnung
Eine Mitarbeiterin macht einen Fehler in ihrer Arbeit. Sie gibt ihn sofort zu und schreibt eine Fehlermeldung. 4 Wochen lang hört sich diesbezüglich nichts vom Vorgesetzten. Dann wird sie einen Tag vor ihrem Jahresurlaub zum Gespräch gebeten. Dort wird ihr eine mündliche Ermahnung erteilt und gesagt, dass sie versetzt wird. Zuvor hat sie sich nie etwas zu Schulden kommen lassen. Wenn wir mal die Tatsache außer Acht lassen, dass der BR bei dieser Entscheidung miteinbezogen werden muss, stehen die Ermahnung und die Versetzung als Konsequenz aus dem Fehlverhalten doch in keinerlei Relation zueinander oder? Danke für eine Meinungen.
Community-Antworten (3)
08.06.2024 um 01:44 Uhr
Da man hier nicht weiß wie Schwerwiegend das Fehlverhalten ist lässt sich schlecht eine Einschätzung vornehmen. Versetzt werden kann sie jedoch nur wenn der BR dieser Versetzung zustimmt. Bei einer Ermahnung liegt nahe das ein BR dieser Versetzung wohl nicht zustimmt.
10.06.2024 um 11:45 Uhr
Die Versetzung ist, ungeachtet der Grund, mitbestimmungspflichtig, das steht nicht zur Diskussion.
Eine Ermahnung ist, wie eine Abmahnung, nicht mitbestimmungspflichtig, das ist individualrecht. Allerdings hat der Arbeitnehmenden das Recht ein Mitglied des BRs zu ein Personalgespräch mitzunehmen.
10.06.2024 um 14:05 Uhr
Ja, die Versetzung ist Mitbestimmungspflichtig. Inzwischen gab es ein Gespräch zwischen der MA und einem BR-Mitglied. Es stellte sich heraus, dass zwischen ihrer Fehlermeldung und dem ersten Gespräch mit einem Vorgesetzten 4 Wochen vergangen sind. Zudem wurden für die Versetzung Gründe genannt, die in keiner Relation zum Fehlverhalten stehen. Hier wird es also definitiv noch mal einen Gesprächstermin zwischen MA, Vorgesetztem und BR geben. Der BR wird der Versetzung nicht zustimmen.
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