PR Seminar - Sollstunden/Iststunden
Hallo zusammen,
ich arbeite bei der Feuerwehr mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden. Zudem bin ich im Personalrat der Stadt und besuche hin und wieder Seminare/Fortbildungen. Diese Fortbildungen gehen natürlich nicht 48 Stunden, sondern von Montag bis Freitag grob 40 Stunden. Da dem PR Mitglied ja keine Nachteile entstehen dürfen, müsste die Sollstundenzahl für den Monat meiner Meinung nach doch korrigiert werden oder nicht ?
Wenn ich zum Beispiel Dienstag einen 24 Stunden Dienst habe und bin stattdessen Dienstag und Mittwoch zu einem 8 Stunden Tagesseminar, kann das doch nicht bedeuten, dass ich Minusstunden mache, oder doch ?
Liebe Grüße
Community-Antworten (1)
08.05.2025 um 11:22 Uhr
Obwohl die Regelungen für PR etwas abweichen können von die für eine BR, sehe ich im Grundsatz folgende Bestimmung: Der AG hat das BRM (PRM) für die erforderliche BR-Tätigkeit von seiner Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen.
Davon ausgehend, unter Berücksichtigung der Ruhezeiten etc aus dem ArbZG, können m.E. bei einem Seminar über 2 Tage keine Minusstunden entstehen, wenn dazu eine Schicht von 24 Zeitstunden (sind ja weniger Arbeitsstunden) ausfällt.
Die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft kann dir das aber genauer sagen.
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