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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frage zu Wechselschichtplan

T
Tommi62
Jul 2022 bearbeitet

Hallo!

In einem anderen Tread war ja schon die Rede von unserem Personalrat, auf den absolut kein Verlaß ist. Der AG (Öffentlicher Dienst Bund) will bei uns einen neuen Schichtplan für eine Gruppe von normalerweise 13 Wechselschichtler einführen. Wir haben uns lange gegen die Einführung gewehrt. Der Personalrat versprach mehrfach, dass er nur zustimmen würde wenn wir auch einverstanden wären. Der AG hat aber so einen starken Druck aufgebaut, dass jetzt am vergangenen Mittwoch der Personalrat dem Schichtplan zugestimmt hat entgegen ihrer Ankündigung nicht zuzustimmen wenn wir nicht einverstanden sind. Der Schichtplan soll am 1. August 2022 in Kraft treten, was sehr kurzfristig ist. Wie schon beschrieben haben wir eine katastrophale personelle Situation bei uns. Vier Langzeitkranke, eine schwangere mit Beschäftigungsverbot und Mutterschaft und immer zwei bis drei Leute im Urlaub oder auch mal kurzzeitkrank.

Der AG hat nun durch einen Rechtsanwalt einen Schichtplan mit Vertretertagen erstellen lassen und darüber hinaus ist der Schichtplan nur noch auf 12 Mitarbeiter ausgelegt statt auf 13. In den 12 Wochen des Schichtplans sind 23 Vertretertage eingearbeitet mit Sollstunden. Allerdings steht hier keine Uhrzeit für Beginn und Ende einer Schicht drin. Also z. B. Montag "VT 7,5 Sollstunden". Müssen im Schichtplan nicht grundsätzlich die Anfangs- und Endzeiten der einzelnen Schichten genannt sein? Kann man den Schichtplan beanstanden, wenn er für 12 Mitarbeiter eingerichtet ist, obwohl normalerweise 13 Mitarbeiter vorhanden sind? Ich konnte dazu leider im Netz nichts genaues finden.

Viele Grüße

Thomas

15904

Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

11.07.2022 um 13:11 Uhr

Hallo Thomas

das ist so speziell und detailliert, dass das nicht in einem Forum ausgearbeitet werden kann. Wenn der PR da nicht hilft oder meint das das so korrekt ist, muss jeder MA oder zumindest einer - mal zur Gewerkschaft gehen oder einen Anwalt aufsuchen.

DAs der PR das unterschrieben hat - auch gegen den Willen oder das Versprechen an die MA - ist juristisch nicht zu beanstanden. Der PR handelt frei nach eignem Wissen und Gewissen. Die MA können sich das nur merken und bei der nächsten Wahl entsprechende Konsequenzen ziehen.

§
§§Reiter

11.07.2022 um 14:34 Uhr

Hallo Thomas,

also zunächst mal muss sich der PR durchaus die Frage stellen, wie sinnvoll es wäre einem Schichtplan zu widersprechen. Wenn es dafür nämlich keinen objektiven Grund gibt (wie z.B. Verstöße gegen das ArbZG), dann kann man zwar widersprechen und damit "verzögern", aber der AG kann sich die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen, was dieses auch tun wird, wenn man keinen vernünftigen Grund für den Widerspruch angeben kann. D.h. mit so einem Widerspruch macht man sich im Wesentlichen selbst unglaubwürdig, erreicht aber nix.

Schichtpläne mit solchen "Vertretertagen", oder "Springerdiensten", oder "Ausfallreserve-Diensten", sind nicht ungewöhnlich. Hier muss dann aber geregelt werden, wie diese "Vertretertage" zu handhaben sind. Irgendwann muss ja auch für diese Tage eine Festlegung der Arbeitszeit stattfinden. Abgeleitet aus dem TzBfG wird allgemein eine Vorankündigungsfrist von mindestens 4 Tagen verlangt. D.h. der AG muss mindestens 4 Tage vor einem "Vertretertag" die konkrete Arbeitszeit für diesen festlegen. Wenn der AG eine kurzfristigere Festlegung haben will, muss man sich über Formen der Arbeit wie Bereitschaft oder Rufbereitschaft Gedanken machen.

"Kann man den Schichtplan beanstanden, wenn er für 12 Mitarbeiter eingerichtet ist, obwohl normalerweise 13 Mitarbeiter vorhanden sind?"

  • Nicht unbedingt mit dieser Begründung. Wenn da jetzt tatsächlich 13 MA da wären und einer übrig wäre, der dadurch quasi aus dem Schichtplan rausfliegt, dann gäbe es da durchaus was zu tun. Wohin wird der Versetzt (kann man dieser Versetzung zustimmen oder nicht) und wer von den 13 wird überhaupt versetzt (Sozialplan) usw. Wenn aber derzeit nur 12 MA vorhanden sind, dann ist kaum zu beanstanden, dass der AG auch nur mit diesen 12 einen Schichtplan macht. Da wäre es eher zu beanstanden wenn der AG stur weiter einen Schichtplan für 13 MA macht, obwohl er die gar nicht hat.
T
Tommi62

11.07.2022 um 16:26 Uhr

Hallo!

Danke für eure Antworten. Ich werde mal meine Anwältin danach fragen wenn ich mit ihr mal wieder Kontakt habe. Also die vier Tage sollen wohl eingehalten werden vor jeder Schicht. Diese vier Tage vor der Schicht sind jedoch nicht wirklich hilfreich, weil man viele Termine nur weiter im voraus machen kann. Habe ich erst heute Morgen wieder gesehen. Ich wollte einen Facharzttermin machen bei meinem Facharzt. Dieser wird für alle drei Monate gemacht. Das heißt das ich erst wenn ich Pech habe vier Tage vorher weiß ob ich den Termin wahrnehmen kann oder nicht. Wißt ihr, mich regt am Verhalten des Personalrates vor allem auf, dass uns zuerst mehrfach versprochen wurde, dass der Personalrat ohne unsere Zustimmung nicht über unseren Kopf hinweg entscheiden wird. Dann hatte mir ein Personalratsmitglied neulich eine Mail geschrieben, dass einer der Gründe warum der Personalrat ablehnen könnte eine nicht ausreichende Personaldecke wäre. Das trifft bei uns auf jedenfall zu. Wir haben großenteils einen Ausfall von 30 - 50 % durch Krankheit und Urlaub. Das Versprechen hat der PR auch eiskalt gebrochen. Wir haben zwei Mitarbeiter/innen, die privat einen Familienangehörigen pflegen und drei schwerbehinderte mit einem GdB von 100. Die behinderten Kolleginnen und Kollegen müssen teilweise auch ihre Hilfen im privaten Leben terminlich organisieren. Das geht aber auch oft erst ab einer Woche Plus. Das alles haben wir sowohl dem PR als auch dem AG als Begründung mitgeteilt für unsere Ablehnung.

Viele Grüße

Thomas

L
lolium

11.07.2022 um 17:39 Uhr

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