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Viele Fragen Großraum Büro usw.

I
Ilovelemons
Mai 2025 bearbeitet

Guten Tag zusammen,

aktuell plant der Chef ein Großraumbüro. In dieses sollen alle Umliegenden Kollegen*innen gezogen werden und dort gemeinsam arbeiten, Personalabteilung, Bereichsleitung alles in einem großen Büro.

Die eine Abteilung mit viel Kundenkontakt liegt im gleichen Ort, die Leitung von dort soll auch in dieses Großraum Büro gezogen werden, so das der Kontakt zu den Kollegen, der Bezug von den Klienten etc. komplett wegfallen würden.

Weiter wurde dieser Leitung noch nicht offiziell mitgeteilt das sie in ein Großraumbüro ziehen soll.

Wie verhält sich das rechtlich?

Was ist z.B. Mit Mitarbeiter*innen im Büro mit ADHS die durch ein Großraumbüro komplett getriggert werden.

Danke

488013

Community-Antworten (13)

LA
Lutius Albutius

01.05.2025 um 18:47 Uhr

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über die Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und der Arbeitsumgebung rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichten (§ 90 Abs. 1 BetrVG). Weiterhin hat der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass die Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung noch berücksichtigt werden können (§ 90 Abs. 2 BetrVG). Wenn Arbeitnehmer durch eine den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen offensichtlich widersprechende Änderung bei der Arbeitsplatzgestaltung in besonderer Weise belastet, kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen und notfalls über die Einigungsstelle erzwingen (§ 91 BetrVG).

I
Ilovelemons

01.05.2025 um 19:49 Uhr

Wenn der Vorstand, die Maßnahmen in der Betriebsversammlung mitgeteilt hat. Reicht das dann der Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat aus?

Vlt. haben wir unsere Chance vertan. Bis dato hieß es normale Büros (Einzel), da hatten wir nix gegen. Jetzt wo aber ein Großraumbüro für 12 Personen in Sprache kommt, werden wir hellhörig.

LA
Lutius Albutius

01.05.2025 um 21:10 Uhr

Zitat Ilovelemons : Wenn der Vorstand, die Maßnahmen in der Betriebsversammlung mitgeteilt hat. Reicht das dann der Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat aus?

Ich schlga Dir vor, die Gewekschaft mit ins Boot zu nehmen.

P
Pickel

01.05.2025 um 21:34 Uhr

12 Personen sind nach allgemeiner Definition eher kein Großraumbüro

I
Ilovelemons

01.05.2025 um 21:50 Uhr

@Albutius Wir sind in meiner Gewerkschaft.

@Pickel " Bei einer Großraumbüro Planung handelt es sich im Allgemeinen um einen Raum mit einer großen Grundfläche, in dem sich eine große Anzahl Büroarbeitsplätze befinden. Großraumbüro Merkmale sind folglich große Flächen, mit zahlreichen Arbeitsplätzen und oftmals halbhohen Raumteilern, welche den Raum strukturieren." Dazu das wir vorher Einzelbüros hatten, sind 12 Personen ein Großraumbüro.

VG

P
Pickel

01.05.2025 um 21:58 Uhr

Nein, die korrekte Definition des Großraumbüros leitet sich dann doch eher nicht davon ab, ob ihr vorher Einzelbüros hattet. Allgemein geht man meist davon aus, dass Großraumbüros bei 20 Personen beginnen:

"Wer beim Begriff Großraumbüro an hallenartige Räume mit endlos langen Reihen Schreibtische denken muss, liegt gar nicht so falsch. Laut der gängigen Definition spricht man vom klassischen Großraumbüro, wenn die Gesamtfläche mindestens 400 Quadratmeter beträgt, auf der mehr als 20 Angestellte zusammen arbeiten. Bei kleineren Büros, in denen mehr als zwei Menschen gleichzeitig sitzen, spricht man dagegen eher von Team- oder Gruppenbüros."

https://www.firstchoicebc.de/blog/vor-und-nachteile-grossraumbuero/#:~:text=Laut%20der%20g%C3%A4ngigen%20Definition%20spricht,eher%20von%20Team%2D%20oder%20Gruppenb%C3%BCros.

M
Moreno

01.05.2025 um 23:10 Uhr

Ilovemons nicht auf Pickel hören dann kannst gleich deinen Arbeitgeber fragen ist nur ein Arbeitgeber verliebter Trottel!

LA
Lutius Albutius

02.05.2025 um 01:52 Uhr

Zitat Ilovelemons : @Albutius Wir sind in meiner Gewerkschaft.

Meinst Du damit in KEINER Gewerkschaft ?

R
rtjum

02.05.2025 um 11:00 Uhr

"Wenn der Vorstand, die Maßnahmen in der Betriebsversammlung mitgeteilt hat. Reicht das dann der Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat aus?" Nein, das reicht nicht aus! @Lutius Albutius hat Dir schon die § genannt. Da steht steht rechtzeitig und umfassend, Rechtzeitig bedeutet bevor er eine endgültige Entscheidung getroffen hat und umfassend bedeutet alle Einzelheiten. Wenn er es auf einer Betriebsversammlung verkündet hat der AG eure Rechte schon missachtet. Auffordern, die Entscheidung zurückzunehmen und den BR umfassend zu informieren. Ihr könnt dann Eure Bedenken und Vorschläge anbringen. Danach kann er allerdings entscheiden. Wenn er eurer Aufforderung nicht nachkommt fasst ihr einen Beschluss zur Beauftragung eines Anwaltes zur Durchsetzung der Rechte das BR. Auch wenn ihr in dem Fall keine echte Mitbestimmung habt so zeigt ihr eurem AG damit zumindest, dass ihr euch so etwas nicht gefallen lasse. Es kostet ihn zusätzliches Geld und verzögert die Umsetzung. Ob ihr das wollt und wie ansonsten das Verhältnis BR-AG ist könnt nur ihr beurteilen.

Wenn aber die Personalabteilung in einem großen Büro sitzt mit anderen zusammen finde ich das datenschutzrechtlich sehr bedenklich denn die haben normalerweise eine Vielzahl von personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

R
Rakshazar

02.05.2025 um 21:48 Uhr

@Admins

Bitte den Müll (Troll Andreas) vor die Tür bringen, es stinkt schon wieder gewaltig...

OH
Olav HB

05.05.2025 um 11:49 Uhr

Der Vorstand muss VOR hier irgendwelche Entscheidungen getroffen werden mit dem BR ins Gespräch gehen. Mitbestimmung wird erst dann umgesetzt, wenn der BR zu einem Zeitpunkt wo man eine Entscheidung noch beinflüssen kann, einen Austausch stattfindet. Alles andere ist keine Mitbestimmung, sondern Trumpsche Demokratie (ich habe eine Idee und ihr dürft den zustimmen).

Ich habe es unsere GL mal so erklärt: Wenn sie morgens aufsteht und denkt, das könnten wir doch machen, muss sie den BR informieren. Gemeinsam wird dann geschaut ob und wie man eine Idee umsetzen kann und am Ende auch will.

K
Kehler

05.05.2025 um 12:11 Uhr

@Rakshazar

Dein @Admins, bringt nichts. Einfach die Zeile über dem zu meldenden Beitrag kopieren (Erstellt am xx um xxx von xxx). Unter dem Eingangspost gibt es das Feld "Melden", das anklicken und das kopierte einfügen, Meldung absenden, fertig.

R
Rakshazar

05.05.2025 um 14:53 Uhr

@Kehler Da hast du leider Recht. Ich verstehe auch nicht, das die nicht von selbst tätig werden, die sehen doch, was der Typ sich immer wieder für verbale Entgleisungen leistet...

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