Erstellt am 11.11.2011 um 22:42 Uhr von Kölner
@birway
Man macht die BR-Arbeit aber nicht am Arbeitsplatz...
Erstellt am 12.11.2011 um 10:21 Uhr von peanuts
"gibt es ein Gesetz das besagt das ein BR das Recht hat, seinen eigenen Arbeitsplatz z.B. In einem Großraum Büro so zu gestalten das niemand in seine Monitore, bzw. In die Arbeit eines BR Einsicht hat."
Nein
"Man macht die BR-Arbeit aber nicht am Arbeitsplatz..."
Soso, dann müsste also ein BRM mit z.B. einem Einzelbüro zwingend in das BR-Büro gehen, um für den BR arbeiten zu dürfen ...
Erstellt am 12.11.2011 um 11:18 Uhr von briway
Super Antwort Danke dafür. Schade eigentlich das es dafür kein Gesetz gibt, weil es ja schon vertrauensvolle Sachen gibt
Erstellt am 12.11.2011 um 11:23 Uhr von Kölner
@briway
peanuts antwortet immer so.
Meine Antwort war eher so gemeint, als dass man, wenn man eben keinen Sichtschutz in einem Grossraumbüro hat, sich darum bemüht einen zu bekommen oder eben einen Raum zu bekommen, der diesen hat.
@peanuts
Korinthen...
Erstellt am 12.11.2011 um 11:35 Uhr von peanuts
Dann soll sich dieses BRM also darum bemühen, einen Arbeitsplatz in einem Raum zu bekommen, welcher den entsprechenden Sichtschutz hat?
Nachtrag
@ Kölner
Dein letzter Beitrag entbehrt doch jeglicher Grundlage.
Ein regelrecht ausgestattetes BR-Büro wird es ja wohl geben und auf die Nutzung dieses Büros kann der AG mit Fug & Recht verweisen.
Erstellt am 12.11.2011 um 11:39 Uhr von Kölner
@peanuts
Ja. Zweifelsfrei! Mit Sichtschutz in einem 'Einzelbüro', abhörsicher und da es ja wie Du es schriebst ein 'Einzelbüro' sein darf, muss dieses 'Einzelbüro' auch wirklich sämtliche Alleinstellungsmerkmale eines völlig vereinzelten Büros haben (Abgeschiedenheit, Einzelzugang, Namensschild, Zutrittsrecht etc.)
Erstellt am 12.11.2011 um 11:43 Uhr von Plumperquatsch
Es wäre spannender zu erfahren wie groß der BR ist und ob es ein BR Büro gibt.
Wenn die Antwortbegrenzung rausgenommen würde.