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Übermittlung der Anzeige und des Verzeichnisses der schwerbehinderten Personen

S
staufi
Apr 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben die Tage oben genannte Unterlagen von unserem AG erhalten. Bei der Durchsicht ist mir aufgefallen, dass in dem Verzeichniss einige Namen und Daten geschwärzt sind. Ist das überhaupt zulässig? (meines Wissens nicht) Und gibt es da eventuell eine gesetzliche Grundlage auf die ich meinen AG "freundlich" drauf hinweisen kann?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten

VG staufi

262012

Community-Antworten (12)

H
hamsterpups

24.04.2025 um 15:00 Uhr

§ 163 Abs. 2 SGB IX ist die rechtliche Grundlage. MMn ist danach eine vollständiges Verzeichnis vorzulegen. Eine Schwärzung ist nicht zulässig. Habt ihr eine SBV? Hat die auch nur eine geschwärzte Liste bekommen?

S
staufi

24.04.2025 um 15:05 Uhr

Hallo hamsterpups,

ja die SBV hat auch nur die geschwärzte Liste bekommen.

VG staufi

K
Kehler

24.04.2025 um 15:27 Uhr

Dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers ist je eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zu übermitteln.

C
Catweazle

24.04.2025 um 17:56 Uhr

Der BR hat Anspruch auf die Anzahl und die Namen der Schwerbehinderten. Weitere Daten, wie z. B. den Grad der Behinderung, darf der AG schon aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben.

C
celestro

24.04.2025 um 18:49 Uhr

@Catweazle

Hier sind aber offenbar auch Namen geschwärzt.

G
ganther

24.04.2025 um 20:20 Uhr

vielleicht standen auf der Liste leitende Angestellte...

C
celestro

24.04.2025 um 20:59 Uhr

In 2025 würde ich eher davon ausgehen, das man eine solche Liste dann entsprechend bereinigt hätte. Also ich tippe eher auf sowas wie "die Personen haben deutlich gemacht, das ich die Schwerbehinderung niemandem gegenüber aufzeigen darf". Aber alles andere wäre natürlich auch möglich.

C
Catweazle

25.04.2025 um 20:28 Uhr

Es könnte auch jemand sein bei dem der GdB unter 50 % gefallen ist.

S
staufi

25.04.2025 um 21:13 Uhr

Ich hatte heute Gespräch mit unserem AG dazu. Seine Aussage war, dass die geschwärzten Personen gesagt haben das sie nicht wollen das die Info weitergeben wird. Ich hab gesagt das ich das erstmal so hin nehme aus Respekt der Mitarbeiter gegenüber. Eine Person die geschwärzt ist, ist unser zweite cheffe. Der möchte natürlich nicht das wir das wissen ?. Wenn man die Liste gegen das Licht hält scheint der Name durch. ? So wird ein Schuh draus. Aber vielen Dank für eure ganzen Antworten.

VG Staufi

C
celestro

25.04.2025 um 23:07 Uhr

"Also ich tippe eher auf"

Manchmal sind AGs doch sehr berechenbar.

"Wenn man die Liste gegen das Licht hält scheint der Name durch."

Und ab und zu auch ziemlich ... dumm.

S
sbvfrank

26.04.2025 um 13:03 Uhr

sorry, dein Arbeitgeber spinnt! Der entsprechende Paragraph im SGB IX wurde dir ja schon genannt. Dort steht, dass dir eine Kopie beziehungsweise euch eine Kopie zur Verfügung gestellt werden muss. Dort steht nicht, dass diese Kopie unvollständig sein darf! Mach es kurz und knapp, teile ihm in einem dreizeiler mit dass ihr das jetzt rechtlich prüfen lasst, die Kosten trägt der Arbeitgeber dafür! auf solche Spielchen würde ich mich gar nicht einlassen.

AW
Andreas WAF

30.04.2025 um 10:43 Uhr

Also ignorierst Du den Wunsch der Mitarbeiter, nur um das eigene Ego zu befriedigen? Die Mitarbeiter möchten das einfach nicht, was ist so schwer daran das zu akzeptieren?

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