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Stammdaten von Leiharbeitnehmern dem BR verweigern - zulässig?

G
Gabino
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Wir haben seit geraumer Zeit acht Kollegen von einer Firma ausgeliehen bekommen oder wie der Personalchef sagt Sie werden nur bei uns eingesetzt.Ich möchte die Stammdaten der Kollegen erfahren und habe eine Anfrage auf Übermittlung der Daten gestellt. Diese wurde abgelehnt aus dem Grund dar die Kollegen nur bei uns eingesetzt werden....Darf er mir die Daten verweigern?

LGHallo,

Wir haben seit geraumer Zeit acht Kollegen von einer Firma ausgeliehen bekommen oder wie der Personalchef sagt Sie werden nur bei uns eingesetzt.Ich möchte die Stammdaten der Kollegen erfahren und habe eine Anfrage auf Übermittlung der Daten gestellt. Diese wurde abgelehnt aus dem Grund dar die Kollegen nur bei uns eingesetzt werden....Darf er mir die Daten verweigern? Bin BrV

LG

4.80002

Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

13.11.2009 um 13:41 Uhr

Auch hier gilt § 99 BetrVG

J
James

13.11.2009 um 17:50 Uhr

Es gilt auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)§14 Abs.3 und§12 Abs.2

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