Stammdaten von Leiharbeitnehmern dem BR verweigern - zulässig?
Hallo,
Wir haben seit geraumer Zeit acht Kollegen von einer Firma ausgeliehen bekommen oder wie der Personalchef sagt Sie werden nur bei uns eingesetzt.Ich möchte die Stammdaten der Kollegen erfahren und habe eine Anfrage auf Übermittlung der Daten gestellt. Diese wurde abgelehnt aus dem Grund dar die Kollegen nur bei uns eingesetzt werden....Darf er mir die Daten verweigern?
LGHallo,
Wir haben seit geraumer Zeit acht Kollegen von einer Firma ausgeliehen bekommen oder wie der Personalchef sagt Sie werden nur bei uns eingesetzt.Ich möchte die Stammdaten der Kollegen erfahren und habe eine Anfrage auf Übermittlung der Daten gestellt. Diese wurde abgelehnt aus dem Grund dar die Kollegen nur bei uns eingesetzt werden....Darf er mir die Daten verweigern? Bin BrV
LG
Community-Antworten (2)
13.11.2009 um 13:41 Uhr
Auch hier gilt § 99 BetrVG
13.11.2009 um 17:50 Uhr
Es gilt auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)§14 Abs.3 und§12 Abs.2
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