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Betriebsvereinbarung zur Mobingprävention im Betrieb erzwingbar ?

S
staufi
Apr 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

ist eine BV zur Mobbingprävention / respektvoller Umgang im Betrieb über den §87 Abs.1 Nr. 1 erzwingbar? Wie sind hierzu eure Erfahrungen?

Schonmal vielen Dank für eure Antworten.

VG staufi

324012

Community-Antworten (12)

H
hamsterpups

24.04.2025 um 15:03 Uhr

MWn gibt es in der aktuellen Rechtsprechung noch keinen Konsens darüber.

Einen Versuch wäre es auf jeden Fall wert.

L2
Lehi 26

24.04.2025 um 15:08 Uhr

Hier kannst du dazu was finden: https://www.arbeitnehmerhilfe-muenchen.de/was-tun-bei-mobbing-am-arbeitsplatz/handlungsmoeglichkeiten-des-betriebsrates-bei-mobbing-am-arbeitsplatz.html

kurzer Auszug daraus:

Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz Verhaltenskodex, Abmahnung und Kündigung Die intensive Nutzung einer Betriebsvereinbarung kann in konfliktbewältingender als auch präventiver Hinsicht gegen Mobbing wirken.

Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Arbeitgeber, eine Betriebsvereinbarung gegen Mobbing im Unternehmen abzuschließen. Diese Betriebsvereinbarung ist gemäß §87 Abs.1 Ziff. 1 BetrVG erzwingbar; kann aber auch auf Verlangen des Arbeitgebers beschlossen werden. Gegenstand einer solchen Betriebsvereinbarung kann ein allgemeiner Verhaltenskodex, der Umgang mit problematischen Situationen, eine Aufzählung unerwünschter Verhaltensweisen oder auch die Beschreibung des Umgangs mit Mobbing am Arbeitsplatz, sein. In der Betriebsvereinbarung kann dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt werden, Mobbingtäter abzumahnen oder auch (fristlos) zu kündigen.

S
staufi

24.04.2025 um 15:15 Uhr

Hallo Lehi 26,

danke für deine schnelle Antwort. Das hört sich doch mal ganz gut an. Die Aktion mit der Erzwingbarkeit läuft dann wahrscheinlich über die Einigungsstelle.

VG staufi

C
celestro

24.04.2025 um 15:17 Uhr

muss ja eine tolle Zusammenarbeit sein, wenn man eine BV zur Mobbingprävention nur über die Einigungsstelle erzwungen bekommt.

S
staufi

24.04.2025 um 15:22 Uhr

Hallo celestro

ja das ist hier im Betrieb leider so. Da ist nix mit vertrauensvoller Zusammenarbeit. Schwieriger AG halt. Wir bekommen ohne mehrfaches Nachfragen oder Androhungen gar nichts. Ganz schlimm. manchmal kommt man sich vor als ob man gegen Windmühlen kämpft.

VG staufi

M
Muschelschubser

24.04.2025 um 16:04 Uhr

Vielleicht ein anderer Ansatzpunkt:

Habt Ihr eine Gefährdungsbeurteilung? Diese fiele unter §78 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Das bedeutet, dass Ihr ein MBR bei der Ausgestaltung habt. Das bedeutet aber auch, dass Ihr von Eurem Initiativrecht Gebrauch machen könntet und das Thema Mobbing evt. in dem Umgang mit psychischen Belastungen einbauen könnt.

S
staufi

24.04.2025 um 16:09 Uhr

Oh das hört sich auch nicht schlecht an. Gefährdungsbeurteilungen haben wir. Aber psychische Belastungen sind hier meines Wissens nicht integriert. Hmmmm.....

M
Muschelschubser

24.04.2025 um 16:13 Uhr

Versuch's mal.

Eigentlich ist für die Erfüllung die GL verantwortlich. Aber das Initiativrecht zur Ausgestaltung sehe ich trotzdem - allein schon deshalb, weil die Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung m.E. inzwischen Pflicht ist.

Und da wäre mein Ansatz - die Tür für eine Änderung öffnen, damit die GL ihre gesetzlichen Pflichten nicht verletzt. Dann seid Ihr automatisch in der Mitbestimmung was die Ausgestaltung angeht.

Vielleicht hat Eure AS-Fachkraft oder der Betriebsarzt hierzu Muster vorliegen, die auch Formulierungen zu Mobbing enthalten. Oder sie klopft der GL bei der nächsten Begehung mal selbst auf die Finger, wenn sie nicht auf den BR hört... ;-)

S
staufi

24.04.2025 um 16:27 Uhr

Supi,

vielen Dank für deine Antwort, ich werde es beim nächsten Meeting mal ansprechen.

VG staufi

G
ganther

24.04.2025 um 20:26 Uhr

man sollte aber mal betrachten was tatsächlich da erzwingbar ist. Guten und wertschätzenden Umgang kannst du nicht erzwingen. Und immer betrachten, was dann ein AG in einer solchen Einigungsstelle als Forderung aufstellen könnte und dann ggf erzwingen kann.

Daher vor Anrufung der Einigungsstelle unbedingt von einem RA, der hierbei Ahnung hat, beraten lassen.

S
staufi

25.04.2025 um 23:28 Uhr

Hier hatte ich heute auch ein Gespräch mit unserer GL. Ich habe ihm gesagt das einige Kollegen schon ein Gespräch mit mir hatten. Da wollten die Chefs gleich wissen wer und was passiert ist. Ich haben dann gesagt das wir als BR eine klare Regelung in Form einer BV haben möchten. Da sagte doch der eine cheffe zu mir ob wir dafür unbedingt Papier verschwenden wollen. Ne absolute Frechheit finde ich sowas. Ich solle mir doch das nächste halbe Jahr mal die Mobbingfälle notieren. Dann könne man nochmal drüber sprechen........

M
Muschelschubser

28.04.2025 um 11:55 Uhr

Der Sinn von "Prävention" ist, dass genau das nicht passiert...

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