Seminare für JAV
Hallo. Wer beschließt, über die Teilnahme der JAV an Seminaren ? Die JAV selber oder der BR ? Es geht um JAV Seminare... Danke und viele Grüße. Gerti
Community-Antworten (2)
24.04.2025 um 13:56 Uhr
Beide :)
"Die Teilnahme an einem Seminar müssen sowohl JAV als auch Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen und protokollieren. Das ist unbedingte Voraussetzung. Fehlt ein solcher protokollierter Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu übernehmen.
Die konkrete Vorgehensweise ist wie folgt: Auf der JAV-Sitzung wird ein Beschluss zur Seminarteilnahme gefasst und protokolliert. Der Betriebsrat fasst einen Beschluss zur Seminarteilnahme der JAV-Mitglieder und teilt diesen Beschluss dem Arbeitgeber rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Beginn der Schulungsmaßnahme) mit." Verdi
24.04.2025 um 15:30 Uhr
Die JAV bei sich und der Betriebsrat den rechtlich wirksamen Beschluss.
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