Altersteilzeit
hallo zusammen, ein Mitarbeiter von uns, 58 Jahre alt, seit 15 Jahren in unserem Unternehmen ist seit 11 Monaten in der aktiven Altersteilzeit. Vereinbart ist 2.5 und 2.5 Jahre. Der Mitarbeiter möchte jetzt selbst kündigen die Frage ist bekommt er das Geld was er jetzt weniger Verdient zurück erstattet und was passiert mit dem Geld was der Arbeitgeber dazu zahlt.
Community-Antworten (1)
22.04.2025 um 08:26 Uhr
Hallo, ich habe mal bisscher recherchiert, weil es eine interessante Frage ist. Bei uns hieß es früher, dass eine Rückabwicklung nicht möglich ist. Vielleicht hilft dir dies als Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dezember 2020 habe ich einen Vertrag über Altersteilzeit unterschrieben (Block Modell). Mein Arbeitgeber und ich möchten diesen Vertrag rückabwickeln. Gern möchte ich den bis dahin gültigen Vertrag fortführen. Was ist dabei zu beachten?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von: Rechtsanwalt Thomas Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
beim Blockmodell gilt auch die einvernehmliche Beendigung als sogenannter Störfall.
Dabei ist dann zu beachten, dass es ja ein angespartes Guthaben gilt, welches bei so einer Rückabwicklung entweder über die Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 812 BGB zu erfolgen hat.
Das bedeutet, es muss das Wertguthaben in einer sogenannten Störfallabrechnung dann berechnet werden. Die Beiträge und Steuern werden abgeführt und der Nettobetrag wird in einer Summe an Sie als Arbeitnehmer ausgezahlt.
Auch die Sozialversicherungsbeiträge müssten dann über § 23b SGB IV abgerechnet werden.
Nun kann es aber sein, dass der AG über diese Änderung/ Kündigung nicht erfreut ist. Ob er es mitmachen muss, ist sicher eine Einzelfallentscheidung. Was steht in dem Vertrag - Kündigung ausgeschlossen? Vielleicht gibt es da schon Anhaltspunkte. Und wenn es der Kollege durchziehen will, würde ich auf jeden Fall kompetente rechtliche Hilfe suchen (Anwalt oder Gewerkschaft).
Vielleicht gibt es mal eine Info von dir, wie es ausgegangen ist.
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