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Altersteilzeit

M
Modyydom
Apr 2025 bearbeitet

hallo zusammen, ein Mitarbeiter von uns, 58 Jahre alt, seit 20 Jahren in unserem Unternehmen ist seit 11 Monaten in der aktiven Altersteilzeit. Vereinbart ist 2,5 und 2,5 Jahre. Jetzt möchte der Mitarbeiter selbst kündigen , die frage ist bekommt er das Geld der er jetzt weniger verdient zurück erstattet und was ist mit den Geld was er von Arbeitgeber bekommt ?

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SonjaLindner

22.04.2025 um 12:44 Uhr

Bei einem vorzeitigen Austritt aus der Altersteilzeit aufgrund eigener Kündigung gibt es mehrere Aspekte zu beachten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:

  1. Rückerstattung reduzierten Gehalts: In der Regel sieht das Modell der Altersteilzeit vor, dass während der Arbeitsphase Teilzeitarbeit bei reduzierte Bezahlung geleistet und die Differenz durch den Arbeitgeber aufgestockt wird. Kündigt der Arbeitnehmer, wird üblicherweise keine rückwirkende finanzielle Abrechnung vorgenommen, die das geringere Einkommen der aktiven Phase "zurückzahlt". Vielmehr besteht das Risiko, dass der Arbeitnehmer aus seiner Perspektive finanziell schlechter dasteht.

  2. Anspruch auf Aufstockungsbeträge: Die durch den Arbeitgeber gewährte Aufstockung und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge während der Altersteilzeit müssen möglicherweise nicht zurückgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt. Dies hängt jedoch stark von den genauen Vereinbarungen im Altersteilzeitvertrag sowie möglicherweise tariflichen Regelungen ab.

  3. Verlust von zukünftigen Ansprüchen: Durch die vorzeitige Kündigung endet auch der Anspruch auf zukünftige Gehaltsaufstockungen oder ähnliche Leistungen, die für die restliche Laufzeit der Altersteilzeit vorgesehen waren. Es empfiehlt sich, die konkreten vertraglichen Regelungen zur Altersteilzeit genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Es ist wichtig, dass der Mitarbeiter die wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer solchen Entscheidung vollständig versteht, bevor er handelt. In Ihrem Fall könnte es in Anbetracht der spezifischen Bedingungen der betreffenden Altersregelung sinnvoll sein, dies mit einer Fachkraft zu klären, um potenzielle Missverständnisse auszuräumen.

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