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Kündigungsfrist

S
Sven1243
Apr 2025 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

gibts es Möglichkeiten, wenn in einem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten verankert ist, diese zu verkürzen?

Danke im Voraus für jede Antwort. LG

23504

Community-Antworten (4)

R
rtjum

14.04.2025 um 11:32 Uhr

ein Gespräch mit dem AG

M
Moreno

14.04.2025 um 11:35 Uhr

Wie ist die genaue Formulierung?

L2
Lehi 26

14.04.2025 um 12:41 Uhr

Das Gespräch mit dem Arbeitgeber kann nicht ausbleiben, um dies genau zu erfragen. Es gibt noch die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages. Damit kann man, wenn beide Seiten unterschreiben, zum gemeinsam genannten Datum aufhören. Das würde ich nur tun, wenn ich 100% schon was Neues habe, was auch nicht rückgängig gemacht wird. Denn bei einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsamt (wenn keine neue Stelle da ist) eine Sperrfrist zur Zahlung von Arbeitslosengeld verhängen. Außerdem kann keine Anhörung des BR erfolgen und eine Kündigungsschutzklage ist auch nicht möglich. Das muss gut überlegt sein, der Aufhebungsvertrag findet aber trotzdem häufiger Anwendung, als man glaubt.

R
RoterFaden

14.04.2025 um 19:22 Uhr

Eventuell über das "Günstigkeitsprinzip". Gilt ein Tarifvertrag? Hier die Fristen prüfen. Sind diese "günstiger" hat man gute Karten... da im Arbeitsvertrag aber entsprechende Klauseln stehen könnten, wäre eine Rechtsberatung dazu sinnvoll!

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