Hallo,

Ich habe ein Problem. Vor 11 Jahren habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der eine Kündigungsfrist von 2 Monaten für Arbeitgeber, sowie Arbeitnehmer vorsieht. Es handelt sich nicht um einen Tarifvertrag, sondern um einen, selbst auf dem PC verfassten 1,5 Seiten langen Vertrag. Seit einigen Jahren werden für Neueinstellungen Standartverträge benutzt mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Mein Arbeitgeber hat mir betriebsbedingt zum 30.11.06 gekündigt.
Laut §622 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen, es sei denn einTarifvertrag regelt etwas anderes.
Da ich keinen Tarifvertrag habe, müsste ich mich trotzdem an die 2 monatige Kündigungsfrist halten, wenn ich selbst vorzeitig kündigen will?
Danke für jede Hilfe.

Gruß,
Nicki