Unentschuldigt fehlen bei Betriebsversammlung
Hallo. Darf der Betriebsrat, nach der Betriebsversammlung, öffentlich für alle Mitarbeiter einsehbar, bekanntgegeben wer unentschuldigt gefehlt hat? Es geht um zwei Br-Mitglieder.
Community-Antworten (11)
10.04.2025 um 18:20 Uhr
es gibt ja keine Teilnahmeverpflichtung. Das wäre ja noch schöner. Wenn ein einzelnes BRM aber sagt, dass Müller nicht da war, was ja ggf auch anderen aufgefallen ist, so kann man das ja erst mal sagen.... steht das BRM wohl nicht dazu?
10.04.2025 um 18:29 Uhr
Es wurde ein Aushang gemacht, wo die beiden Namen von BRM zu sehen sind und dahinter steht unentschuldigt gefehlt.
10.04.2025 um 18:55 Uhr
Das geht mEn mal überhaupt nicht. Aber die beiden BRM müssten da einen Rechtsanwalt einschalten.
P.S. wer hat denn den Aushang gemacht?
10.04.2025 um 19:04 Uhr
Den Aushang hat der Betriebsratsvorsitzende gemacht.
10.04.2025 um 19:12 Uhr
Der Betriebsratsvorsitzende hat den Aushang gemacht.
10.04.2025 um 22:07 Uhr
Der Betriebsratsvorsitzende hat den Aushang gemacht.
11.04.2025 um 09:44 Uhr
Und trotzdem würde ich dagegen vorgehen. Bist du im BR? Dann stellt euch die Frage, ob euer Sprachrohr das richtige ist. Der BRV hat ohne den Beschluss seines Gremiums überhaupt nichts zu veröffentlichen.
11.04.2025 um 12:10 Uhr
Ja bin ich, aber Nachrücker und noch ohne Erfahrung. Seminare habe ich erst später wo ich was fragen könnte. Wäre schön wenn ich das jetzt irgendwo nachlesen könnte. Im Internet stehen viele Sachen aber genau sowas ist schwierig zu finden. Aber trotzdem erstmal Danke
Unserer BRV ist fehl am Platz.
11.04.2025 um 12:48 Uhr
vielleicht kann man es sogar nutzen, wenn man bewusst Opposition zum BRV machen möchte. Wir waren nicht da, weil.... auch ein einzelnes BRM kann für sich als Person in die Betriebsöffentlichkeit gehen
11.04.2025 um 12:58 Uhr
Kein Problem, wie helfen gern weiter.
Vorab wir sind hier Laien. Es ist also keine rechtsverbindliche Auskunft.
Wenn irgendjemand behaupten sollte, das das Verhalten des BRV so in Ordnung wäre, lasse dir die Quelle für ein solches Verhalten zeigen.
Und nun weiter Aufgaben des BRV findest du §26 Betriebsverfassungsgesetz und einiges noch in §29 BRV vertritt den BR nach außen. Er ist also erster unter gleichen und Ansprechpartner und Sprachrohr des Betriebsrates. Agieren kann er üblicherweise nur auf Grundlage von Beschlüssen des BR.
Die Teilnahme an Betriebsversammlungen ist freiwillig, niemand muss sich dafür beim BRV entschuldigen, dass er nicht teilgenommen hat und Gründe dafür angeben. Bei BR-Mitgliedern gehört es auch bei uns zum guten Ton, sich abzumelden, wenn man verhindert ist, das machen wir aber generell so, falls es kurzfristige Sitzungen geben sollte. Das hat nichts mit der Betriebsversammlung zu tun. Niemand hat das Recht Menschen an den Pranger zu stellen. Die Zeiten des Mittelalters sind vorbei.
Ansonsten könnte hier der Link helfen:
Warst du denn betroffen?
11.04.2025 um 13:14 Uhr
Ja, ich bin betroffen und noch ein BRM.
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