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Unentschuldigt fehlen bei Betriebsversammlung

K
Kara
Apr 2025 bearbeitet

Hallo. Darf der Betriebsrat, nach der Betriebsversammlung, öffentlich für alle Mitarbeiter einsehbar, bekanntgegeben wer unentschuldigt gefehlt hat? Es geht um zwei Br-Mitglieder.

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Community-Antworten (11)

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ganther

10.04.2025 um 18:20 Uhr

es gibt ja keine Teilnahmeverpflichtung. Das wäre ja noch schöner. Wenn ein einzelnes BRM aber sagt, dass Müller nicht da war, was ja ggf auch anderen aufgefallen ist, so kann man das ja erst mal sagen.... steht das BRM wohl nicht dazu?

K
Kara

10.04.2025 um 18:29 Uhr

Es wurde ein Aushang gemacht, wo die beiden Namen von BRM zu sehen sind und dahinter steht unentschuldigt gefehlt.

C
celestro

10.04.2025 um 18:55 Uhr

Das geht mEn mal überhaupt nicht. Aber die beiden BRM müssten da einen Rechtsanwalt einschalten.

P.S. wer hat denn den Aushang gemacht?

K
Kara

10.04.2025 um 19:04 Uhr

Den Aushang hat der Betriebsratsvorsitzende gemacht.

K
Kara

10.04.2025 um 19:12 Uhr

Der Betriebsratsvorsitzende hat den Aushang gemacht.

K
Kara

10.04.2025 um 22:07 Uhr

Der Betriebsratsvorsitzende hat den Aushang gemacht.

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XYZ68

11.04.2025 um 09:44 Uhr

Und trotzdem würde ich dagegen vorgehen. Bist du im BR? Dann stellt euch die Frage, ob euer Sprachrohr das richtige ist. Der BRV hat ohne den Beschluss seines Gremiums überhaupt nichts zu veröffentlichen.

K
Kara

11.04.2025 um 12:10 Uhr

Ja bin ich, aber Nachrücker und noch ohne Erfahrung. Seminare habe ich erst später wo ich was fragen könnte. Wäre schön wenn ich das jetzt irgendwo nachlesen könnte. Im Internet stehen viele Sachen aber genau sowas ist schwierig zu finden. Aber trotzdem erstmal Danke

Unserer BRV ist fehl am Platz.

G
ganther

11.04.2025 um 12:48 Uhr

vielleicht kann man es sogar nutzen, wenn man bewusst Opposition zum BRV machen möchte. Wir waren nicht da, weil.... auch ein einzelnes BRM kann für sich als Person in die Betriebsöffentlichkeit gehen

X
XYZ68

11.04.2025 um 12:58 Uhr

Kein Problem, wie helfen gern weiter.

Vorab wir sind hier Laien. Es ist also keine rechtsverbindliche Auskunft.

Wenn irgendjemand behaupten sollte, das das Verhalten des BRV so in Ordnung wäre, lasse dir die Quelle für ein solches Verhalten zeigen.

Und nun weiter Aufgaben des BRV findest du §26 Betriebsverfassungsgesetz und einiges noch in §29 BRV vertritt den BR nach außen. Er ist also erster unter gleichen und Ansprechpartner und Sprachrohr des Betriebsrates. Agieren kann er üblicherweise nur auf Grundlage von Beschlüssen des BR.

Die Teilnahme an Betriebsversammlungen ist freiwillig, niemand muss sich dafür beim BRV entschuldigen, dass er nicht teilgenommen hat und Gründe dafür angeben. Bei BR-Mitgliedern gehört es auch bei uns zum guten Ton, sich abzumelden, wenn man verhindert ist, das machen wir aber generell so, falls es kurzfristige Sitzungen geben sollte. Das hat nichts mit der Betriebsversammlung zu tun. Niemand hat das Recht Menschen an den Pranger zu stellen. Die Zeiten des Mittelalters sind vorbei.

Ansonsten könnte hier der Link helfen:

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/alles-was-sie-zum-thema-betriebsversammlung-wissen-muessen/details/anzeige/

Warst du denn betroffen?

K
Kara

11.04.2025 um 13:14 Uhr

Ja, ich bin betroffen und noch ein BRM.

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