Mitbestimmung Firmensprache
Inwieweit erstreckt sich die Mitbestimmung bei der Firmensprache? Es ist erstmal klar, dass das zur Ordnung im Betrieb und Verhalten der Arbeitnehmer zählt.
Aber:
- Meetings in englisch abhalten sobald ein nicht-deutscher Kollege dabei ist
- technische Dokumentationen in englisch verfassen
- e-mails in englisch versenden/bekommen?
ist das mitbestimmungspflichtig oder normale Ingenieursarbeit?
Privat darf natürlich weiterhin deutsch gesprochen werden bei uns ;-)
Community-Antworten (8)
10.04.2025 um 12:21 Uhr
Gibt es eine Sprachregelung (oder soll eine eingeführt werden) oder handelt es sich um Einzelfälle?
https://www.betriebsrat.de/news/mitbestimmung/sorry-i-don-t-understand-19856
10.04.2025 um 16:04 Uhr
Es soll eine Sprachregelung eingeführt werden, bei der genau festgelegt ist, welche Dinge in englisch, welche situativ und welche zweisprachig ausgeführt werden sollen. (Z.B. emails an alle immer englisch und optional mit deutsch dahinter)
10.04.2025 um 16:41 Uhr
Dann ist das mitbestimmungspflichtig - Stichwort "Ordnung im Betrieb".
10.04.2025 um 20:18 Uhr
Kurz und knapp die Arbeitsprache bestimmt der AG alleine der BR hat hier kein Mitbestimmungsrecht wohl aber bei dem durch die Änderung der Arbeitsprache entstehenden Schulungsbedarfs. Unter Arbeitsprache fallen alle Anweisungen dahingehend in welcher Sprache die Arbeitsleistung erbracht wird, das fällt nicht unter Ordnung im Betrieb. Er kann jetzt natürlich nicht verlangen das Person xy jetzt plötzlich Zulu spricht.
Bei der Betriebssprache hat der BR ein Mitbestimmungsrecht aber auch nur dann wenn der AG diese Regeln will der BR kann zum beispiel nicht durchsetzen das sich im Betrieb nur in englisch oder nur in deutsch unterhalten wird wenn da einer türkisch mit sein anderen türkischen Kollegen übers Wetter reden will darf er das.
11.04.2025 um 00:46 Uhr
Danke, das hilft schon gut weiter. Gibt es dazu was Belastbares (Urteil oder so?)
11.04.2025 um 08:16 Uhr
Ein Blick in den AV sollte klären um zu wissen ob man das muss......ich persönlich finde wir sind in Deutschland und in Deutschland ist die Amtssprache Deutsch und sollte es auch bleiben.....
11.04.2025 um 12:28 Uhr
"Danke, das hilft schon gut weiter. Gibt es dazu was Belastbares (Urteil oder so?)"
Mehrere. Hier ist eins davon. LAG Köln, Beschl. v. 9.3.2009 – 5 TaBV 114/08
11.04.2025 um 22:27 Uhr
1 Meetings in englisch abhalten sobald ein nicht-deutscher Kollege dabei ist 2 technische Dokumentationen in englisch verfassen 3 e-mails in englisch versenden/bekommen?
1 und 2 würde ich jetzt mal als die Arbeitsleistung betreffend sehen. Hier sehe ich kein Mitbestimmungsrecht aber der Arbeitgeber hat zu ermittlen inwiefern Schulungsbedarf bei den Mitarbeitern besteht und beim Schulungsbedarf ist wie oben schon erwähnt der BR in der Mitbestimmung
Bei 3 kommt es jetzt drauf an was genau gemeint ist. Geht es rein um Arbeitsemail dann wie bei 1 und 2 will der AG aber das in Emails nur noch Englisch geschrieben wird dann sind wir bei Ordnung im Betrieb. Siehe auch Randnummer 32 des von Rudi Radeberger angegebenen Beschlusses
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