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Muss der Arbeitgeber Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen übersetzen?

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Mk21
Mai 2024 bearbeitet

Wir haben in unserem Unternehmen (ca 50 Beschäftigte) neue Mitarbeiter, die nur oder vorwiegend Englisch sprechen.

Hat der AG die Pflicht BV'en und den TV ins Englische zu übersetzen und diese dann den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen oder reicht es aus wenn die Schriftstücke in der "Firmensprache Deutsch" zur Verfügung gestellet werden?

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

Viele Grüße

333010

Community-Antworten (10)

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RudiRadeberger

13.05.2024 um 16:16 Uhr

Wenn Deutsch die Betriebssprache ist, dann reicht meiner Meinung nach Deutsch aus. Wir haben in unserem Unternehmen knapp 20 Nationalitäten. Wo soll das enden?

M
Muschelschubser

13.05.2024 um 16:22 Uhr

Vielleicht wäre Englisch eine geeignete Brückensprache?

Immerhin geht es um die Rechte der Beschäftigten. Oder eben um das Risiko, gegen eine BV zu verstoßen und sich ggf. arbeitsrechtlich angreifbar zu machen.

Auch wenn es rechtlich nicht vorgeschrieben ist, vielleicht sollte man darüber mal sprechen, zumindest ausgewählte erzwingbare BVen zu übersetzen.

Ich weiß nicht ob es hier erlaubt ist, aber in folgendem Thread ging vor einigen Tagen mal um Schulungen auf Englisch und wer da ggf. wie helfen könnte:

https://www.betriebsrat.com/br-forum/56703/betriebsratsschulung-in-englischer-sprache

Zumindest würde ich die Übersetzung rechtlich relevanter Dinge (derzeit noch) keiner KI überlassen. ;-)

M
Mk21

13.05.2024 um 16:38 Uhr

@RudiRadeberger Sicher, wo soll das Enden? Ich finde es in einem Unternehmen, welches International agiert und Mitarbeiter die nur Fremdsprachen beherrschen beschäftigt, dennoch angemessen diesen Zugang zu ermöglichen in der Englischensprache. Eben weil KI noch fehlerhaft übersetzt und so Missverständnisse aufkommen können, halte ich es für "Gefährlich" die MItarbeiter dort im Regen stehen zu lassen. Die Aussage von @Muschelschubser ist genau das, was ich gemeint habe.

Ich dachte eben es würde irgendwo was zu finden sein im AGG oder zumindest das der AG daruf Rücksicht nehmen muss.

Ich danke trotzdem schon mal für die Antworten.

C
Challenger

13.05.2024 um 21:28 Uhr

Probier es mal damit :

google übersetzer englisch deutsch

deepl übersetzer englisch deutsch

M
Muschelschubser

14.05.2024 um 10:00 Uhr

@Challenger

Das hilft sehr gut weiter, wenn man englische Dokumente hat und sich deutsche Mitarbeiter mit dem Verständnis schwer tun.

Wenn man aber deutsche Texte rechtssicher ins englische übersetzen will, bin ich nach wie vor bei Man Power. Auch wenn die KI irgendwann gut genug sein wird, sehe ich das momentan noch nicht so.

M
Mk21

14.05.2024 um 10:21 Uhr

@Challanger

Ja, das Internet ist für manche Neuland. Aber auch da bin ich wieder bei Muschelschubser. Einer KI oder einem Übersetzertool würde ich diese Aufgabe nicht anvertrauen. Sieht unsere HR-Abteilung auch so. Deshalb würden wir ich definitv einen Übersetzer engagieren. Allerdings solange es keine rechtliche Grundlage gibt, wird es auch nicht übersetzt.

M
Muschelschubser

14.05.2024 um 10:39 Uhr

"Leider" betrifft es die Allgemeinheit.

§40 wäre auch zu einfach gewesen...

M
Muschelschubser

14.05.2024 um 13:46 Uhr

Es ist vielleicht ein bisschen weit hergeholt und ich habe keine Kommentare dazu...

... aber wäre eine Benachteiligung nach AGG denkbar, wenn durch Aushang nach §8 TVG ohne Übersetzung einem großen Teil der Belegschaft die Informationen verwehrt werden? Oder wäre die Übersetzung doch eine Holschuld der MA?

Wer haftet bei Verstößen?

R
RoterFaden

14.05.2024 um 18:17 Uhr

Gibt es denn einen Betriebsrat? Dann ist es vielleicht ganz einfach: dieser ist zunächst für die Umsetzung/Einhaltung zuständig, und die englisch- oder sonstige Sprachen sprechenden wenden sich bei Fragen an den BR. (Wie viele der deutsch sprechenden MA haben sich wohl die Mühe gemacht, den Tarifvertrag zu lesen...? )

M
Muschelschubser

14.05.2024 um 19:01 Uhr

@RoterFaden

Wenn der BR in der alleinigen Verantwortung wäre, könnte man ja fast tatsächlich mal Kostenübernahme nach §40 BetrVG prüfen.

Da aber der AG für Aushänge zuständig ist (das betrifft ja nicht nur Betriebsvereinbarungen), sehe ich das eher nicht.

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