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Pausenzeiten

G
Gerti
Apr 2025 bearbeitet

Guten Morgen ! In einem Betriebsteil unserer Firma gibt es keinen Pausenraum. (Produktion !) Ein Kollege fährt deshalb ( mit eigenem Auto ) in einen BT wo sich eine Kantine befindet. Natürlich ist es dann immer knapp die Pausenzeiten einzuhalten. Die Fahrzeit beträgt ca. 8 Minuten hin und zurück. Somit hat er max. 10-12 Minuten effektiv Pause. Müsste er die Fahrzeit bezahlt bekommen ? VG Gerti

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Community-Antworten (4)

J
jutti1965

10.04.2025 um 09:27 Uhr

Relevant ist die Arbeitsstättenverordnung. Demnach müssen Arbeitgeber einen Pausenraum immer dann zur Verfügung stellen, wenn der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat .Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereit zu halten. Unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bewertung können die Betriebspartner (Betriebsrat / Arbeitgeber) im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festlegen, dass der Weg zum Pausenraum nicht zur Ruhepause, sondern als Arbeitszeit zählt.

Zu beachten ist, dass Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche für die Beschäftigten leicht erreichbar sein müssen (Ziffer 4.2 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung). Nach der entsprechenden Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume sollen Pausenräume so gelegen sein, dass sie von den Arbeitnehmern möglichst innerhalb von 5 Minuten je Wegstrecke zu erreichen sind Habt ihr schon die GF angesprochen? Vielleicht gibt es die Möglichkeit in dem BT einen Pausenraum einzurichten.

L2
Lehi 26

10.04.2025 um 09:27 Uhr

Hallo Gerti, schau mal hier, da geht es um Pausenräume - Grundsätzliches. https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/pausenraeume-diese-rechtlichen-vorgaben-sollten-betriebe-kennen-143348/

Und weiter habe ich diese Aussage gefunden: Ist der Weg zur Kantine Arbeitszeit? Unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bewertung können die Betriebspartner (Betriebsrat / Arbeitgeber) im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festlegen, dass der Weg zum Pausenraum nicht zur Ruhepause, sondern als Arbeitszeit zählt.

Vielleicht lässt sich der Arbeitgeber darauf ein. Da ein Pausenraum bestimmte Vorgaben hat und nicht mehr als 100m vom Arbeitsplatz sein sollte, könntet ihr ja so argumentieren: Entweder ist der Fahrtweg Arbeitszeit, damit der MA auch etwa 30 Minuten zum Essen hat oder es muss ein gut erreichbarer Pausenraum errichtet werden. Ein gutes Argument wäre auch der Gesundheitsschutz - MA mit entsprechenden zeitlichen Pausen gehen erholt in den nächsten Arbeitsabschnitt nach der Pause und sind produktiver...

Klingt recht einfach, ich weiss aber auch, welche Hindernisse dahinter stehen. Viel Glück

K
Kehler

10.04.2025 um 09:33 Uhr

wieso habt ihr nur 20 Minuten Pause?

G
Gerti

10.04.2025 um 09:41 Uhr

20 Minuten Frühstück 25 Minuten Mittag

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