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Innerbetriebliche Bewerbung

D
donald333
Apr 2025 bearbeitet

Hallo, wenn jemand seit 13 Jahren in einer Firma arbeitet und sich dann auf eine andere Stelle in derselben Firma bewirbt: Ist diese neue Bewerbung arbeitsrechtlich etc. wie eine ganz neue, wie eine Erstbewerbung zu bewerten und alle arbeitsrechtlichen und sonstigen Verjährungsfristen beginnen wieder neu zu laufen, wenn diese zweite Bewerbung nach 13 Jahren Erfolg hat und man diese Stelle bekommt?

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

09.04.2025 um 12:48 Uhr

????? Wenn ich innerhalb der Firma wechsle behalte ich doch sämtliche Privilegien wie Betriebszugehörigkeit/ Kündigungsschutz usw.
Was hat das mit einer Erstbewerbung zu tun?

C
celestro

09.04.2025 um 13:00 Uhr

was für "Verjährungsfristen" meinst Du denn überhaupt?

G
GabrielBischoff

09.04.2025 um 13:46 Uhr

Die Betriebszugehörigkeit wird nicht unterbrochen. Innerbetriebliche Bewerbungen sind an sich nichts ungewöhnliches, gerade in größeren Unternehmen.

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