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Mitbestimmung

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Djangoli
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo, wir sind ein kleiner BR bei uns im Haus sind wir unter 20 Angestellte, somit ist nur 1 Person im BR weitere als Ersatzmitglied. Wie viel Mitbestimmung haben wir jetzt bei Einstellungen und so?

Bezüglich des Betriebsverfassungsgesetz § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen

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Community-Antworten (2)

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Meph1977

30.03.2025 um 23:20 Uhr

genausoviel wie jeder andere BR auch. Falls der BR noch keine Schulung hatte sollte er das dringend nachholen. Zumindest die Grundlagenschulung sollte der BR gemacht haben.

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XYZ68

31.03.2025 um 09:31 Uhr

Wenn ihr unter 20 Mitarbeiter seid, besteht, so wie es der Paragraph sagt, kein Recht auf Unterrichtung und somit auch keine Zustimmungserfordernis bei Einstellungen etc.

Die Mitbestimmungsrechte ergeben sich zum größten teil aus dem § 87. Es gibt extra Seminare für Betriebsräte aus kleinen Unternehmen. Bitte unbedingt besuchen und Schulungen in Anspruch nehmen.

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