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Schulung abgelehnt mit Blick auf Kosten und Schulung ist eh nur Wellness

M
MarioZ
Apr 2025 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter, unser BR besteht leider nur aus 2 Personen, was der Sache ja aber keinen Abbruch tut. Wir haben für ein Mitglied eine Schulung Betriebsverfassungsrecht 3 beschlossen und diese dem AG vorgelegt. Zur Antwort haben wir ein 2 Seitiges Schreiben erhalten, das ich Euch Auszugsweise vorlegen möchte. Wir waren Anfangs sehr perplex und wissen nun ehrlich gesagt nicht, wie wir damit umgehen sollen. Ich freu mich über jede Antwort und danke Euch schon einmal ganz herzlich. LG Mario

Hier Auszugsweise der Brief: ... wir waren daher überrascht, dass sich der Betriebsrat für eine kostenintensive Schulung mit Wellnesscharakter entschieden hat, die im Widerspruch zu unseren finanziellen Möglichkeiten steht. Wir hatten uns erhofft, dass Sie bei der Auswahl auf beriebliche Interessen Rücksicht nehmen. Nachdem dies nicht der Fall ist, haben wir recherchiert, ob und wann der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Betriebsrat von den Kosten freizustellen. Dies ist grds. dann der Fall, wenn das bei der Schulung vermittelte Wissen für die HR Arbeit erforderlich ist... ( BetrVerfassungsgesetz Teil 3 !!) .. Diese Vorauseztungen liegen u.E. aus den nachfolgenden Gründen nicht vor, weslhalb wier den Antrag ... ablehnen. -Unseres Erachtens fehlt es an der Erforderlichkeit einer Schlulung mit diesem Inhalt ... -Weiterhin dürfte die vorgesehene BR Schulung schon Aufgrund finanzieller Aspekte unverhältnismäßig sein ... ( Hier kommt dann eine genaue Aufstellung der Kosten inkl. Fahrstrecke und Fahrzeit )

  • Eine Unverhältnismäßigkeit dürfte schon daraus resultieren, das der gleiche Seminarinhalt bei Online-Schulungen .... jeweils ohne Hotel-, Verpflegungs- und Fahrkosten sowie Anreisezeiten angeboten wird.

ihr Antrag vom ... wird daher abgelehnt.

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Community-Antworten (15)

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Damei81

28.03.2025 um 16:28 Uhr

1 x die Frage: wieso 2? 1er BR und ERsatzmitglied? wenn nicht müsst ihr Neuwahlen auslösen!

sonst ist dazu zu sagen, der AG kann keine Seminare genehmigen oder gar ablehnen!

36 Abs 6. falls ihm die Zeitliche LAge nicht gefällt, ESt oder wenn er die Notwendigkeit nicht sieht, gerichtliches Beschlussverfahren!

Sonst schreibt ihr zurück, das ihr wenn er euch nicht fahren lasst, euch nach §40 einen Anwalt nehmt und eurer Rechte durchsetzen werdet und wann das nicht fruchtet, RAW beschliessen und vor Gericht einklagen.

Therorie!!

S
seehas

28.03.2025 um 17:12 Uhr

Einen 2er BR kann es laut BetrVG nicht geben. Alleine das beweist wie nötig ihr die Schulung habt. Ein BR hat immer eine ungerade Anzahl an Mitgliedern: 1, 3, 5, 7, .... Allerdings ist es wirklich so, dass es Seminare gibt die mehr Wellness-Charakter haben als es für eine positive Lernumgebung förderlich ist. Auf eine Online Seminar müsst ihr euch nicht verweisen lassen, dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BAG (BAG 7 ABR 8-23). Das Problem ist, dass ihr keinen gültigen Beschluss vorweisen könnt (2er BR). Beschließt das nochmal richtig (im 1er Gremium beschließe ich das eben alleine) und dann sucht zur Not den Rechtsweg.

R
RudiRadeberger

28.03.2025 um 17:20 Uhr

"wir waren daher überrascht, dass sich der Betriebsrat für eine kostenintensive Schulung mit Wellnesscharakter entschieden hat"

subjektive Wahrnehmung

"die im Widerspruch zu unseren finanziellen Möglichkeiten steht. Wir hatten uns erhofft, dass Sie bei der Auswahl auf betriebliche Interessen Rücksicht nehmen."

Die finanziellen Möglichkeiten des AG sind nicht unbedingt das Problem des BR.

"Nachdem dies nicht der Fall ist, haben wir recherchiert, ob und wann der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Betriebsrat von den Kosten freizustellen."

Klingt nicht nach rechtssicher Beratung durch einen Fachanwalt sondern nach Google und falscher Interpretation der Suchergebnisse.

"Weiterhin dürfte die vorgesehene BR Schulung schon Aufgrund finanzieller Aspekte unverhältnismäßig sein ... ( Hier kommt dann eine genaue Aufstellung der Kosten inkl. Fahrstrecke und Fahrzeit )"

subjektiv und unzutreffend wenn ihr nicht gerade ins Caesars Palace nach Vegas wollt.

"Eine Unverhältnismäßigkeit dürfte schon daraus resultieren, das der gleiche Seminarinhalt bei Online-Schulungen .... jeweils ohne Hotel-, Verpflegungs- und Fahrkosten sowie Anreisezeiten angeboten wird."

Dieses Argument hat einen langen Bart und vernachlässigt die bessere Stoffvermittlung in persönlichen Gesprächen und im Austausch untereinander.

Ansonsten siehe mein Vorredner. Ab zum Anwalt.

G
GabrielBischoff

28.03.2025 um 17:40 Uhr

Zum Thema Schulungsanspruch gibt es auch eine FAQ auf der WAF-Seite. https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch

Sonst ist schon alles gesagt.

LA
Lutius Albutius

28.03.2025 um 22:48 Uhr

Zitat Warze : Drecks BR Pack! Zum Denken zu blöd, völlig überflüssig! Einfach nur ins Hirn geschissen ...

Ach was. Warze ist wieder mal mit gequirlter Scheiße unterwegs

M
Moreno

29.03.2025 um 09:15 Uhr

Die Frage ist doch wieso 2er BR? Seid ihr ein Rumpf Betriebsrat und es gibt einen Wahlvorstand oder es wurden solche Fehler gemacht, dass ihr kein Anrecht auf ein Seminar habt!

M
Meph1977

29.03.2025 um 18:34 Uhr

die Betriebsratsmitglieder haben nicht nur das Recht sie haben auch die Pflicht sich schulen zu lassen. Ein BR der sich nicht schulen lässt kann aufgelöst werden.

M
Moreno

29.03.2025 um 22:16 Uhr

Warze die einzige Scheiße hier bist du!

LA
Lutius Albutius

30.03.2025 um 00:44 Uhr

Zitat Moreno : Warze die einzige Scheiße hier bist du!

VOLLTREFFER !!!

D
Damei81

30.03.2025 um 12:04 Uhr

wir kommen vom Thema ab und geben der Wanze beachtung, genau was er will.

W
Warze

30.03.2025 um 12:07 Uhr

Habt Ihr Euch die Sprüche ganz alleine ausgedacht? Das trifft mich jetzt total ...

M
MarioZ

30.03.2025 um 16:04 Uhr

Vielen Dank an fast alle für die hilfreichen Antworten. Nur kurz zur ungeraden Anzahl. Wir könnten auch ein 3er BR sein. Aber leider findet sich unter den Mitarbeitenden keiner, der das machen möchte. Also haben wir nur einen 1ner mit einem Ersatzmitglied. Morgen habe ich ein angesetztes Monatsgespräch und habe nun ein paar hilfreiche Gegenargumente. Nochmals vielen Dank.

D
Damei81

30.03.2025 um 17:03 Uhr

Ok. Also alles rechtens. Aber dann bitte schreiben. 1er BR mit Ersatzmitglied.

Sonst kommt es zu Missverständnis.

Jo genügend Argumente hast du, die du auch gerichtlich durchsetzen könntest

OH
Olav HB

31.03.2025 um 11:54 Uhr

Der BR hält die Fortbildung für erforderlich und hat ein entsprechenden beschluss gefasst. Wichtig: Die Beratung und der Beschluss sind OHNE das Ersatzmitglied erfolgt (dieser taucht nur auf, wenn der gewählte BR verhindert ist) sonst ist der Beschluss nicht ordnungsgemäß gefasst worden (kann aber geheilt werden!).

Nach Urteil des BAG ist das Fortbildungsrahmenprogramm ein wichtiger Bestandtteil der Fortbildung. Hier werden nämlich individuelle Themen im Austausch mit andere Teilnehmenden besprochen und ggf. auch den Referenten vorgetragen. Der AG kann daher den BR nicht verpflichten eine Fobi online zu folgen.

  • Hierzu aus eigener Erfahrung in unser Gremium: Es ist gerade der Austausch z.B. beim Essen oder auch danach im Hotel der manchmal Klarheit bringt bzw. dazu führt, dass man Ideen bekommt wie man ein Problem lösen kann. -

Der AG lehnt die Freistellung von den Kosten ab mit den Hinweis auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Dies führt sofort zu eine gezielte nachfrage des BRs ob das Unternehmen möglicherweise finanziell in Schieflage geraten ist. Hierüber ist der BR umgehend zu informieren.

Gleichzeitig schaut der BR ob diese Schulung in ein zeitlich zumutbaren Nähe von einem anderen Anbieter näher am Ort des Betriebes angeboten wird und ob man nach Einholen von Information zum Anbieter und Referenten von ein gleichwertige Fobi reden kann. Ist das der Fall und liegen die Kosten beim anderen Anbieter niedriger, kann man sich entscheiden die Fobi dort zu buchen.

. Hierzu aus unser Gremium: Es wurde ein Beschluss gefasst Fobi BetrVG 2 bei Veranstalter V in B zu buchen. Der AG lehnte der Ort B ab und wies darauf hin, dass Veranstalter V in der gleichen Woche nur wenige Kilomter vom Betrieb exakt die gleiche Fobi angeboten hat. Hier hatte der AG ein Punkt, die Fobi wurde umgebucht -

Nach Überlegung und Beratung bleiben BR und AG bei ihre Standpunkte. Nun kann der BR entscheiden einen Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen. Die hiermit verbundene Kosten kommen (egal wie das am Ende ausgehen wird) zu Lasten des AG. Man kann der AG hier freundlicherweise auf Hinweisen.

Alternativ kann man in Absprache mit dem Anbieter auch den Anspruch auf Freistellung nach §40 BetrVG übertragen, der Veranstalter wird dann entsprechend juristische Schritte einleiten.

B
BlauerKaktus

17.04.2025 um 14:13 Uhr

Wenn der Arbeitgeber notwendige Seminare für den BR nicht mehr zahlen kann, dann ist man sehr schnell im Bereich der Insolvenverschleppung. Könnt ihr ja mal in die Abstimmung mit dem Arbeitgeber mitnehmen ob es der Firma wirklich schon so schlecht geht und ob er schon die Massenentlassungen beim Arbeitsamt angezeigt hat oder wie es weiter gehen soll.

Ich gehe natürlich davon aus, dass ihr für euer Seminar nicht per Flieger nach Brasilien unterwegs seid und dort im Luxushotel für 400€ / Nacht wohnt. Aber der Seminartitel Betriebsverfassungsgesetz Teil 3 klingt für mich erstmal serios.

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