Betriebsrat wurde beim Mitbestimmungsrecht übergangen
Der Arbeitgeber hat einem befristeten Kollegen vorzeitig einen unbefristeten Arbeitsvertrag gegeben. Der Jahrervertrag hätte im Juni 2025 enden sollen. Der Mitarbeiter hat bereits im März 2025 (oder früher, BR ist nichts bekannt) seinen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Zustimmung des BR erhalten. Der Betriebsrat wurde bis heute noch nicht einmal darüber in Kenntnis gesetzt. Über den Flurfunk hat ein Betriebsratsmitglied von der vorzeitigen Unbefristung erfahren. Wie soll der BR jetzt weiter verfahren bzw. wie kann sich der BR gegebenüber dem Arbeitgeber verhalten oder wehren.
Community-Antworten (11)
27.03.2025 um 21:03 Uhr
Der Arbeitgeber kann Verträge abschließen wie er lustig ist. Er hat noch Zeit euch anzuhören. Ihr könnt evtl. verhindern, dass der Arbeitnehmer an dem Arbeitsplatz eingesetzt wird.
28.03.2025 um 08:33 Uhr
Da es sich nicht um eine Neueinstellung handelt bin ich mir nicht mal sicher ob der BR ein Zustimmungsverweigerungsrecht hat. Allenfalls kann er eingreifen wenn bei der Verlängerung ein anderer Mitarbeiter der schon länger im Haus ist übergangen und damit benachteiligt wurde. In § 99 BetrVG ist nur von Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung die Rede, nicht von Verlängerung.
28.03.2025 um 08:58 Uhr
Wen juckt es, was der BR will?! Zumal es hier um eine vorzeitige Unbefristung geht, macht man eigentlich nur, wenn der MA top ist!
28.03.2025 um 09:43 Uhr
Eine Entfristung ist wie eine Neueinstellung zu behandeln und der BR ist anzuhören.
PS: gegen Warzen hilft Clabin
28.03.2025 um 10:44 Uhr
1x eine dähmliche Anwort und 2x eine vollig Falsche.
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klar kann er Verträge abschliessen wie er lustig ist, aber wenn der MB unterliegt, dann nur nach Anhörung des BR, also muss der BR VOHER angehört werden und nicht " Er hat noch Zeit euch anzuhören"
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eine Verlängerung bzw. Enfristung ist ein neuer Vertrag und der BR hat einem Vertrag bis .. zugestimmt. aber nicht mehr. Evtl. gibt es mehrere MA die Verlängert werden können
@fantil komplett richtig
28.03.2025 um 12:45 Uhr
Damei81 doch er kann auch danach anhören. Der BR hat der Eingliederung im Betrieb bis Juni 2025 zugestimmt und daher ist noch Zeit. Ob das klug ist, ist eine andere Frage. Denn ggf. widerspricht der BR (Gründe könnten vielleicht schwierig werden) und dann hat er einen AN an der Backe, den er vergüten aber nicht einsetzen
28.03.2025 um 12:57 Uhr
"klar kann er Verträge abschliessen wie er lustig ist, aber wenn der MB unterliegt, dann nur nach Anhörung des BR,"
Das ist sowas von falsch!
"PS: gegen Warzen hilft Clabin"
gegen die hier leider nicht!
28.03.2025 um 13:21 Uhr
@celestro und ganther: was ist daran falsch? §99 hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten
28.03.2025 um 13:57 Uhr
der BR kann gegen die Einstellung ggf. vorgehen ... aber das ändert nichts daran, das der AG auch ohne Anhörung Verträge abschließen kann. Er darf den MA dann ggf. nicht beschäftigen, muss ihn aber trotzdem bezahlen. Aber das ändert nichts daran, das der AG es machen kann.
28.03.2025 um 14:25 Uhr
Damei81 bitte lies mal im Kommentar was unter Einstellung zu verstehen ist. Das ist eben NICHT die Vertragsunterschrift, sondern die Eingliederung im Betrieb.
Der Eingliederung bis Juni hat der BR zugestimmt. Also ist der derzeitige Zustand legitimiert.
28.03.2025 um 16:24 Uhr
ok danke.
ich dachte das ist wie bei der Kündigung! Erst Anhörung und wenn die Frist vorbei ist, die Sache ausführen.
Aber die Eingliederung und der Vertrag sind 2 Sachen.
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