Aufenthaltsräume der Kollegen
Hallo Kollegen , ich habe eine Frage . Der Arbeitgeber hat eine Begehung gemacht in den Aufenthaltsräumen . Er hat angewiesen , das in 2 Tagen alles Entsorgt werden soll ,was niemanden zu geordnet werden kann . Ansonsten Entsorgt er das am Montag . Nun ist das Problem es sind Kollegen Krank oder haben Frei. Darf der Arbeitgeber dies in der Spanne entsorgen .Kommt hier auch der Betriebsrat ins Spiel ,wohl möglich ist das betriebliche Ordnung . Was meint ihr dazu .Über Meinungen würde ich mich freuen .
Community-Antworten (7)
27.03.2025 um 16:06 Uhr
Das Zauberwort heißt "angemessen".
Ein Paar Schuhe, die herumstehen darf er nicht nach zwei Tagen entsorgen.
Die Handgranate von Herrn Müller schon. Das Zwiebel-Mett Brötchen der langzeiterkrankten Frau Schulze ebenfalls.
Im Mietrecht gibt es abgestufte Fristen - je nach Gegenstand. Die Gegenstände können jedoch auf Kosten des Besitzers eingelagert werden. Nach Ablauf der Frist kann "verwertet" werden. Entweder durch Verkauf oder Entsorgung.
Ob der BR hier im Zuge der betrieblichen (Un-)Ordnung ins Spiel kommt?
Eventuell über §87/7...Gesundheit/UVV/Brandschutz...
27.03.2025 um 16:08 Uhr
Vernichtet der AG Eigentum eines Mitarbeiter dann entsteht diesem ein Schaden , den hat der Arbeitgeber zu ersetzen hat. Darzulegende und nachzuweisen ist der Zeitwert der Sachen. Wie lange muss ich fremdes Eigentum aufheben? grundsätzlich endet der Anspruch auf Herausgabe von Eigentum erst nach 30 Jahren (BGB §197). oder https://www.jobs-im-suedwesten.de/blog/news-aktuelles/so-viel-privatleben-vertraegt-der-arbeitsplatz ich sehe da eine Mitbestimmung nach § 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte
28.03.2025 um 06:16 Uhr
Ich gehe mal stark davon aus, dass dies kein Einzelfall ist und der Aufenthaltsraum ist kein Lager, in dem man sein privaten Kram stehen läßt.
Da kein Name an den Dingen dran steht, ist für den AG nicht ersichtlich, wem es gehört, folglich muss der AG überhaupt nichts ersetzen.
28.03.2025 um 10:31 Uhr
Pragmatische Lösung - im BR-Büro einlagern. :D
28.03.2025 um 12:54 Uhr
"Da kein Name an den Dingen dran steht, ist für den AG nicht ersichtlich, wem es gehört, folglich muss der AG überhaupt nichts ersetzen."
Wenn man keine Ahnung hat ....
28.03.2025 um 13:10 Uhr
Der AG sollte die betroffenen Mitarbeiter anschreiben und eine Frist setzen.
Den Quark von Zorro bitte vergessen!
28.03.2025 um 17:26 Uhr
Klare Mitbestimmung nach § 87 (1) Nr 1 BetrVG - Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.
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