Betriebsänderung
Moin,moin... Eine Frage an die alten Haasen hier im Forum... In unserem Haus soll die jetzige Intensivstation vergrößert( Verdopplung der Behandlungsplätze) werden und auch von der 2. Etage in die 1. Etage verlegt werden. Dazu wird eine zusätzliche Aufnahmestation(IMC. -Intermediate Care)geschaffen. Durch die Umbaumaßnahmen werden also Räumlichkeiten wie Umkleideräume, Aufenthaltsräume, Pflegebereiche verlagert und was die Größe der Räume betrifft, auch verändert. Es werden zusätzliche Behandlungsplätze geschaffen und dementsprechend müßte auch zusätzliches Personal rekrutiert werden. Handelt es sich hier nun um eine Betriebsveränderung im Sinne des § 111 BetrVG oder nur um eine Modernisierungsmaßnahme? Worauf müssen wir als BR achten? Bisher werden wir nur halbherzig vom AG informiert, geschweige in einer Mitbestimmung einbezogen. Einen Wirtschaftsausschuß gibt bei uns nicht, da wir ein Tendenz Unternehmen sind.
vorab schon mal Danke, für Eure Mühe von schlumpfiene
Community-Antworten (3)
22.04.2013 um 17:32 Uhr
Hallo schlumpfiene, versuchs mal mit §87 Abs. 1 Ziffer 8 BetrVG. Da der Ausbau der Abteilung IMC & Co. zu Lasten von sog. Sozialeinrichtungen (Aufenthaltsräume etc.) geht, ist doch zumindest deren "Form" bzw. "Ausgestaltung" betroffen. Nähere Hinweise findest du auch z.B. im Fitting (26. Auflage) unter der RN 347ff zu §37.
22.04.2013 um 17:38 Uhr
Halbherzige Info?
Da solltet Ihr dem AG einmal die §§ 90 ff BetrVG in Erinnerung rufen - und dann den § 121 BetrVG gleich dazu.
Wer keine genauen Informationen hat, kann letztendlich auch die Situation nicht richtig einschätzen. Je nach Umfang im Verhältnis des Gesamtbetriebes kann es eine Betriebsänderung sein oder eben doch nur ein Umzug mit Modernisierung.
22.04.2013 um 19:58 Uhr
Danke für die bisherigen Antworten, werde diese mit in unsere turnusmäßige Sitzung nehmen und mit den Kolleginnen und Kollegen besprechen. schlumpfiene
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