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Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen

K
KatNini
Mrz 2025 bearbeitet
  1. Sind Regelungen in (veralteteten, z.B. noch von 2003) DA´s und DV´s gültig, wenn sie der aktuell gültigen Rechtssprechung widersprechen?
  2. Haben Regelungen, die damals mitbestimmungspflichtig waren, aber ohne BR aufgestellt wurden, überhaupt eine Gültigkeit?
  3. Die "betriebliche Übung" weicht in vielen Punkten völlig von den DV´s und DA´s ab, können einzelne Mitarbeiter trotzdem abgemahnt werden?
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Community-Antworten (4)

C
celestro

26.03.2025 um 10:05 Uhr

zu 1.) Nein!

zu 2.) erst einmal ja

zu 3.) ja (außer sie zählen zu den Regeln unter 1.)

NB
nicht brauchen

26.03.2025 um 13:34 Uhr

Zu 1: Hier gilt die Normenpyramide. Über dem Gesetz steht nicht viel und schon gar nicht eine DA oder eine DV.

G
ganther

26.03.2025 um 14:11 Uhr

bei Punkt 1 wäre ich immer etwas vorsichtig. Rechtsprechung sind zunächst Einzelfallentscheidungen. Sie wirken daher nur zwischen den Parteien. Das man das häufig übertragen kann, das stimmt. ABER der Fall muss eben passen

K
KatNini

26.03.2025 um 19:16 Uhr

Vielen Dank für die Antworten! Das hilft mir sehr viel weiter.

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