Ist es zulässig, möglich bzw. sinnvoll, daß ein Betriebsrat eine Dienstanweisung (in diesem Fall geht es um Umgang mit Daten) miterarbeitet?
Bislang habe ich immer gedacht, ein Betriebsrat wirkt im Unternehmen durch Dienstvereinbarungen und nur Vorgesetzte wirken durch Dienstanweisungen.