Erstellt am 11.06.2008 um 14:28 Uhr von Lotte
keshav,
da ein BR kein "Weisungsrecht" hat, weiß ich nicht, was er bei einer "Dienstanweisung" zu suchen hat. Es sei denn diese DA betrifft die Mitbestimmungsrechte des BR, was aber trotzdem nicht bedeutet, dass er bei der Erarbeitung einer Anweisung dabei sein sollte. Für mich rückt der BR damit zu sehr in Richtung Leitung. Es sollte eine BV zum Thema abgeschlossen werden.
Erstellt am 12.06.2008 um 11:10 Uhr von jotim
Hallo keshav,
ich stimme Lotte zu. Es gibt aber Anweisungen des Arbeitgebers, die er sinnvollerweise vorher dem BR vorlegt. Entweder weil sie mitbestimmungspflichtig sind, oder weil zumindest ein Informationsrecht besteht. Gerade beim Datenschutz ist eine Beteiligung des BR sicher gut. Jedoch muss der BR schon auch darauf achten, dass er hier nicht für eine "faule" Regelung mißbraucht und instrumentalisiert wird. Und auch wenn der BR beteiligt ist: Die Anweisung kommt immer vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer. Der BR ist und bleibt nur Beobachter!