W.A.F. LogoSeminare

Dienstanweisung unter Mitarbeit des Betriebsrates?

K
keshava64
Jan 2018 bearbeitet

Ist es zulässig, möglich bzw. sinnvoll, daß ein Betriebsrat eine Dienstanweisung (in diesem Fall geht es um Umgang mit Daten) miterarbeitet? Bislang habe ich immer gedacht, ein Betriebsrat wirkt im Unternehmen durch Dienstvereinbarungen und nur Vorgesetzte wirken durch Dienstanweisungen.

7.75202

Community-Antworten (2)

L
Lotte

11.06.2008 um 16:28 Uhr

keshav, da ein BR kein "Weisungsrecht" hat, weiß ich nicht, was er bei einer "Dienstanweisung" zu suchen hat. Es sei denn diese DA betrifft die Mitbestimmungsrechte des BR, was aber trotzdem nicht bedeutet, dass er bei der Erarbeitung einer Anweisung dabei sein sollte. Für mich rückt der BR damit zu sehr in Richtung Leitung. Es sollte eine BV zum Thema abgeschlossen werden.

J
jotim

12.06.2008 um 13:10 Uhr

Hallo keshav, ich stimme Lotte zu. Es gibt aber Anweisungen des Arbeitgebers, die er sinnvollerweise vorher dem BR vorlegt. Entweder weil sie mitbestimmungspflichtig sind, oder weil zumindest ein Informationsrecht besteht. Gerade beim Datenschutz ist eine Beteiligung des BR sicher gut. Jedoch muss der BR schon auch darauf achten, dass er hier nicht für eine "faule" Regelung mißbraucht und instrumentalisiert wird. Und auch wenn der BR beteiligt ist: Die Anweisung kommt immer vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer. Der BR ist und bleibt nur Beobachter!

Ihre Antwort