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Besitzstandwahrung durch Überleitungsvertrag in eine GmbH

K
Kater_Carlo
Jan 2018 bearbeitet

Vor drei Jahren fand die Überleitung unserer bisher städt. Behörde in eine GmbH statt, bleibt jedoch weiterhin 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt. Im Überleistungsvertrag ist verschriftet, dass die GmbH in bestehende Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen sowie in über- und aussertarifliche Regelungen eintritt. Jetzt nach drei Jahren werden 3 Kollegen städt. Parkplätze, die zum Teil seit 25 Jahren an die Kollegen vermietet wurden gekündigt, ohne das der Betriebsrat eingebunden wurde. Sind wir als Betriebsrat in der Mitbestimmung ? Wie siehts mit der Besitzstandwahrung aus ?

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Community-Antworten (2)

P
pirat

13.10.2007 um 15:33 Uhr

@Kater_Carlo, was steht denn im Parkplatzmietvertrag von Kündigungsfristen? Warum wurde gekündigt?

Das Betriebsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten ein. Hierzu zählt auch die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung. Hierbei kommen die Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung des Betriebes),

K
Kater_Carlo

14.10.2007 um 13:37 Uhr

.. kann jederzeit wiederrufen werden. Abgeschlossen wurden die Verträge jedoch vor der Überleitung mit dem damaligen Arbeitgeber und werden von diesem seit drei Jahren akzeptiert. Vor Kündigung gab es keine Hinweise für die Betroffenen, dass der jetzige Arbeitsgeber ähnliches vorhat, aus dem Schreiben ging hervor, dass bereits fristgerecht gekündigt wurde. Bei zwei Kollegen ist sogar der alte Arbeitsgeber noch Dienstherr, die Kollegen sind nur gem. § 123a Beamtenrechtsrahmengesetz zugewiesen. Der neue Arbeitgeber zahlt mtl. 78,-€ zu und nennt dies jetzt als Kündigunggrundgrund. Die Budgetierung aller Personalkosten werden noch vom altem Dienstherr getragent, die GmbH gibt in diesem Falle nur diese Kosten zurück. Recherche ergab, dass von keiner anderen Dienststelle Parkplätze gekündigt wurde.

Übrigens, vielen Dank für die Antwort. Bin zum ersten Mal in einem Forum und noch totaler Anfänger.

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