Beschluss im Protokoll
BRV stellt die Beschlussfähigkeit fest. Muss dann noch gefragt werden wer an der Abstimmung teil nimmt, oder bezieht sich die Frage nur auf KBR Sitzungen?
Community-Antworten (3)
25.03.2025 um 16:11 Uhr
Nein das reicht
25.03.2025 um 17:35 Uhr
Wer an der Beschlussfassung nicht teilnehmen will, muss dies VOR der Selbigen mitteilen.
ABER ... wann und wie hat der BRV die Beschlussfähigkeit festgestellt?
26.03.2025 um 08:23 Uhr
Rein theoretisch wird vor jedem Beschluss die Beschlussfähigkeit festgestellt, auf jedem Fall aber zum Beginn der Sitzung. Wenn sich dann nichts mehr ändert, muss es auch nicht nochmals festgestellt werden. Wie stellt der BRV die Beschlussfähigkeit fest? Indem er die Anzahl der stimmberechtigten Teilnehmer zählt (normaler BR). Bei mehr als der Hälfte ist man als BR beschlussfähig. In GBR und KBR müssen die vertretenden Stimmen gezählt werden (pro Teilnehmer die Hälfte der Wahlberechtigten bei der letzten BR-Wahl es sei denn es ist ein 1er BR mit im KBR, der hat alle Stimmen seiner Einheit). Auch hier müssen für einen Beschluss mindestens die Hälfte der Stimmen vertreten sein, nur das dies nicht unbedingt bedeutet, das es auch die Hälfte der Teilnehmer ist.
Uns hilft da eine Excel-Tabelle beim auszählen. :)
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