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Gültigkeit Beschlüsse BRsitzungen ohne Einhaltung gewisser Formalien im Protokoll

N
neulibr
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Erfahrene,

bin neuer Dauernachrücker im BR (zweite Sitzung, wo ich dabei war).

Finde manches zu locker im Protokoll (habe noch selbst kein Protokoll geschrieben) und in zwei Fällen bei der letzten Sitzung auch bei der Abstimmung habe ich das Gefühl, das ginge so locker gar nicht , deshalb meine Fragen:

Muss es keine Anwesenheitsliste zum Unterschreiben geben als Teil des Protokolls geben?

Reicht es, wenn im Protokoll bei Stamm-BRen steht "nicht anwesend" (ohne Angabe Krank, Urlaub, nicht am Dienstort, evtl.keine Zeit usw.) und dann aus der Zahl der angegebenen Ersatzverteter zu schließen ist, ob der Verhinderungsfall gegeben ist.

Genügt es, wenn nach länger kontroverser Diskussion (zunächst hatten zwei BR Bedenken), und anschließend keiner Abstimmung, da aus der Diskussion klar wurde, dass schließlich nur eine Person Probleme hatte mit der Zustimmung hatte, im Protokoll nur steht: dem TO-Punkt wurde zugestimmt.

Letzte beiden Fragen: Betrifft nicht nur das Protokoll sondern das gesamte Vorgehen:

Eine Personalsache lag noch nicht vor, sollte erst am späten Nachmittag vom AG kommen (Sitzung ging bis 12 Uhr): Wurde geschildert vom BR Vorsitzenden anhand müdlicher Vorabinfo des AG und im Anschluss wurde abgestimmt und es gab 6 x Zustimmung und eine Enthaltung (meine Stimme)- Im Protokoll wurde nichts von all den spezifischen Abweichungen von Normal erwähnt, nur der Personalsache XY wurde zugestimmt.

Weiter Personalangelegenheit, die ein anwesendes BR-Mitglied betrifft. Nach Diskussion unter unveränderter Anwesenheit und mit mitdiskutieren des Betroffenen wurde per Handzeichen abgestimmt. Dass der Betroffene sich während der Abstimmung - da er ja betroffen ist und nicht sehen will , wer gegen ihn stimmt - die Augen zuhielt, fand der BR Vorsitzende ausreichend? Im Protokoll steht dazu nur: Betriebsrat stimmte mehrheitlich zu. Nicht mal die Zahl der Ja und Nein Stimmen wurde verzeichnet. Es war aber ein klare Mehrheit 4:2 bei 7 BR (davon ein Betroffener) denn: zusätzliches Ersatzmitglied (hätte ich gedacht, dies wäre nötig) war nicht geladen worden.

Danke für Hilfe von alten Hasen!

5.70706

Community-Antworten (6)

T
Teufel

12.02.2014 um 21:13 Uhr

Hallo.

Bei den Sitzungen müssen alle anwesenden b r Mitglieder unterschreiben . Krank wird als krank vermerkt usw. Wir haben hierfür ein Extrablatt angelegt das zum Protokoll kommt.

Wenn abgestimmt wird dann wird das Ergebnis genau festgehalten z. B. 3 mal ja . 1 mal nein, 3 mal enthalten.

Es reicht nicht wenn hier steht das der Top z. B einstimmig angenommen wurde.

Auch wenn ein b r Mitglied betroffen ist dann sollte es den Raum bei der Abstimmung verlassen. Ohren und Augen zuzuhalten geht nicht. Außerdem muss ja dann der Ersatz dazukommen , sollte es noch einen geben.

N
neulibr

12.02.2014 um 21:23 Uhr

Danke,

aber dann wären alle Beschlüsse hinfällig???? Oder doch nicht, da ja eigentlich ausreichende Mehrheiten waren um formale Fehler zu überdecken?

Es wurde in der letzten Sitzung auch angeregt, dass Nachrücker geschult werden sollen, Beschluss sollte dann nach Infosammling im März sein. Aber diese Schlamperei zu erkennen, brauch ich keine Schulung!

Sollte das betoffene BR Mitglied den Raum verlassen oder musste es? Zwei Ersatzmitglieder wären noch im Hause gewesen, es wurde aber vom BR Vorsitzenden nichts unternommen in diese Richtung.

PS:Ich hatte auch ein Extra-Blatt vorbereitet zum unterschreiben (nach meiner Erfahrung aus der ersten Sitzung), doch das wurde als zu umständlich abgeleht (da müsste man ja jede Sitzung ein Extrablatt erstellen).

G
Globus

12.02.2014 um 21:49 Uhr

"Muss es keine Anwesenheitsliste zum Unterschreiben geben als Teil des Protokolls geben?"

ja muss - mit eventuellen abesenheitszeiten (so wurde es mir gelehrt)

"Reicht es, wenn im Protokoll bei Stamm-BRen steht "nicht anwesend" (ohne Angabe Krank, Urlaub, nicht am Dienstort, evtl.keine Zeit usw.) und dann aus der Zahl der angegebenen Ersatzverteter zu schließen ist, ob der Verhinderungsfall gegeben ist."

das ist total falsch... wenn wer wegen wegen der verhinderungsgründe nicht anwesend sein kann/möchte dann steht der name nicht auf der liste... weder krankheit noch urlaub ist zwingend ein grund nicht geladen zu werden... nicht am dienstort nur in ausnahmefällen...

"Genügt es, wenn nach länger kontroverser Diskussion (zunächst hatten zwei BR Bedenken), und anschließend keiner Abstimmung, da aus der Diskussion klar wurde, dass schließlich nur eine Person Probleme hatte mit der Zustimmung hatte, im Protokoll nur steht: dem TO-Punkt wurde zugestimmt."

nein, das abstimmungsergebnis muss dokumentiert werden: anzahl zustimmungen, anzahl ablehnungen und auch anzahl enthaltungen

"denn: zusätzliches Ersatzmitglied (hätte ich gedacht, dies wäre nötig)"

da liegst du richtig

"Auch wenn ein b r Mitglied betroffen ist dann sollte es den Raum bei der Abstimmung verlassen."

falsch, es muss und nciht nur bei der abstimmung, sondern auch bei der beratung - und selbstverständlich ist dann hierzu ein ersatz brm zu laden...

"aber dann wären alle Beschlüsse hinfällig???? Oder doch nicht, da ja eigentlich ausreichende Mehrheiten waren um formale Fehler zu überdecken?"

nicht rechtskonform und anfechtbar... das hat mit den mehrheiten aber gar nichts zu tun...

"Es wurde in der letzten Sitzung auch angeregt, dass Nachrücker geschult werden sollen,"

das finde ich dennoch gut - aber nur diesen teilabschnitt...

"PS:Ich hatte auch ein Extra-Blatt vorbereitet zum unterschreiben (nach meiner Erfahrung aus der ersten Sitzung), doch das wurde als zu umständlich abgeleht (da müsste man ja jede Sitzung ein Extrablatt erstellen)."

ist auch echt "unnötig"

G
gironimo

13.02.2014 um 11:06 Uhr

Der betroffene AN hat sich die Augen zu gehalten. Das ist ja mal eine neue Variante. Aber besser als gar nichts. Das er bei der Beratung dabei war, ist nicht grundsätzlich falsch. Er hat ja auch einen Anspruch darauf in seiner Sache gehört zu werden. Streng genommen hätte aber bei der Abstimmung tatsächlich ein Ersatzmitglied geladen werden müssen.

Aus meiner Siht muss auf jedem Fall eine Anwesenheitsliste geführt werden. Und auch das Abstimmungsergebnis ist genau festzuhalten. "Mehrheitlich zugestimmt" reicht nicht aus.

Ein laxes Protokoll allein, führt nicht zur Ungültigkeit der Beschlüsse. Da müsste dann schon im Einzelfall ein Gericht die Umstände der Beschlussfassung abwägen.

Aber wo kein Kläger - da kein Richter. Vielleicht liegt es im Interesse der BR-Arbeit, wenn man versucht intern Verbesserungen herbei zu führen. Dazu erscheint es sinnvoll, wenn Du (und vielleicht noch der eine oder andere Kollege) ein Seminar besuchen und dann für "frischen Wind" sorgen.

S
Schriftfüher

13.02.2014 um 13:24 Uhr

Das BetrVG regelt dies im § 34 Sitzungnierschrift ganz klar.

Auszug " der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in der sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.

Kalrtext Anwesenheitsliste ist zwingend erfoderlich

D
derdermalwjlwar

13.02.2014 um 14:00 Uhr

Zur Wirksamkeit von Beschlüssen:

Hat der BR unwirksame bzw. nichtige Beschlüsse gefasst, weil er sich nicht an die Regeln gehalten hat, dann sind diese Beschlüsse in einigen Fällen nicht mehr zurückzuholen, wenn sie bereits Außenwirkung entfaltet haben (Einstellungen, Kündigungen). Der AG darf sich auf die Wirksamkeit des Beschlusses verlassen, so lange sich nicht für ihn offensichtlich unrichtig zustande gekommen sind.

Auf der anderen Seite ist es gefährlich, wenn der BR generell solche unwirksamen bzw. nichtigen Beschlüsse faßt und der AG davon weiß. Dann kann er solche Beschlüsse zu seinen Lasten jederzeit mit Aussicht auf Erfolg anfechten. Der BR ist dann ggf. in der Nachweispflicht, dass seine Beschlüsse wirksam zustande gekommen sind.

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