Kündigung als BR Mitglied neuer Arbeitsvertag
Welche Kündigungszeit oder Arbeitszeit hätte ich als BR Mitglied, wenn ich keiner Änderung meines Arbeitsvertrages zustimme. Zur Zeit sind wir in der Insolvenz und sollen für den Sanierungsplan neue Arbeitsverträge unterschreiben, sonst droht die Kündigung. Wenn ich nun als BR Mitglied den nicht unterschreibe, wie sehen dann die Bedingungen aus? IM Moment noch tarifgebungen IGM. Danke für Infos dazu
Community-Antworten (6)
20.03.2025 um 12:35 Uhr
Als BR-Mitglied kann man während der Zeit des Mandats nur nach §626 BGB außerordentlich gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz bleibt bis zu einem Jahr nach Ende des Mandats bestehen.
Ich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter die Belegschaft Änderungskündigungen vorgelegt hat. Alle BRM sind hier aus der Schusslinie, denn dies sind ordentliche Kündigungen, also für BRM nicht zulässig.
20.03.2025 um 12:55 Uhr
Was wäre aber bei einer Umgruppierung( niedrigerer Lohn) bei Versetzung?
20.03.2025 um 13:17 Uhr
Was wäre aber bei einer Umgruppierung( niedrigerer Lohn) bei Versetzung? Das geht doch nur über Änderungskündigung...und da siehe Olav
20.03.2025 um 14:57 Uhr
Ja, das soll eine Änderung zum aktuellen Arbeitsvertrag sein. Muss ich das unterschreiben oder kann ich das abwarten was passieert, wenn ich den Vertrag nicht unterzeichne ?
20.03.2025 um 17:03 Uhr
ich würde zum Rechtsanwalt gehen!
27.03.2025 um 09:44 Uhr
Der Bund Verlag schreibt dazu:
"Änderungskündigungen von Betriebsrats-Mitgliedern sind für den Arbeitgeber schwer durchzusetzen, da auch hier der besondere Kündigungsschutz des § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eingreift. Grundsätzlich können Betriebsratsmitglieder nur außerordentlich, das heißt aus wichtigem Grund, gekündigt werden. Wenn der Betriebsrat einer Kündigung nicht zustimmt, muss der Arbeitgeber sich die Zustimmung vor dem Arbeitsgericht ersetzen lassen. "
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