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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übernahme eines GJAV Mitgliedes - Verfällt mein Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wenn ich einen befristeten Arbeitsvertag annehme?

P
Paule86
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute!

Ich bin Mitglied einer GJAV im öffentlichen Dienst und kurz vorm Ende meiner Ausbildung.

Ich habe folgendes Problem:

Mir wurde heute mitgeteilt das die Personalabteilung unseres Amtes wegen meinem Übernahmeantrag vor das Verwaltungsgericht zieht. Außerdem wurde mir in dem Gespräch ein befristeter Arbeitsvertag (1 Jahr) angeboten.

Meine Frage:

Verfällt mein Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wenn ich diesen befristeten Arbeitsvertag annehme?

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

25.06.2007 um 14:48 Uhr

Hallo Paule86,

im Fitting zu § 78a RN 57 gefunden: " Bei dem nach Abs. 2 gesetzlich begründetem Arbeitsverhältnis handelt es sich grundsätzlich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Diese Regelung dient dem Schutz der auszubildenden Mandatsträger, die davor bewahrt werden sollen, nur in ein befristetes oder in ein Teilzeitarbeitsverhältnis übernommen zu werden. Ist eine Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nicht möglich, wohl jedoch in einem befristeten oder einem Teilzeitarbeitsverhätlnis, so wird bei entsprechender Bereitschaft des Azubi ein derartiges Arbeitsverhältnis begründet."

Das heißt für Dich, zusätzlich zu deinem Antrag auf Weiterbeschäftigung (den Du ja bereits gestellt hast) nochmals schriftlich Deine Bereitschaft auf ein befristetes Arbeitsverhältnis zu erklären, wenn dein Antrag auf Übernahme vom Gericht abgelehnt wird.

Also Schreiben aufsetzen und sofort beim AG abgeben. Aber noch keinen befristeten Vertrag unterschreiben.

MfG Angi1

D
DocPille

25.06.2007 um 16:14 Uhr

Paule86

Für dich gilt das Búndespersonalvertretungsgesetz,oder das für euer Bundesland.Im Bundes. steht unter §9 dasselbe wie im BetrVG unter 78a. Aber vielleicht ist das im Bundesland anders geregelt,müsste man prüfen.

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