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Betriebsratsvorsitzender

T
Tom22
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo Kollegen , darf der Arbeitgeber alle meine Mails an mein Gremium weiterleiten . Ich habe diese Frage schon mal gestellt ,vor Tagen . Ich bin auch BR-Vorsitzender und mein Verhältnis zum Arbeitgeber ist nicht besonders. Daher stellte ich heute als Mitarbeiter den Arbeitgeber ein paar Fragen . In jeder Antwort setzte er das Gremium ins ,,ccc,, . Darf er das?? Dadurch hat er mein Gremium gegen mich aufgebracht . Ist dies korrekt oder kann ich mich dagegen wehren .

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Community-Antworten (4)

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celestro

18.03.2025 um 17:33 Uhr

Dann schreib doch bitte in Deiner alten Frage weiter. Du hast schließlich auch schon Antworten bekommen. Ob Du jetzt als MA fragst, ist dabei doch komplett irrelevant.

S
seehas

21.03.2025 um 09:02 Uhr

wenn du als Mitarbeiter (nicht als BR) ein Gespräch mit dem Arbeitgeber hast, dann geht das den BR erstmal nichts an. Die Weitergabe von Informationen aus diesem Gespräch ist ein verstoß gegen den Datenschutz und als solcher auch rechtlich verfolgbar. Das kannst du dem AG vielleicht mal erklären. Außerdem ist in § 26 (2) geregelt, dass nur der BRV und im Falle seiner Verhinderung Ansprechpartner für die GF sind.

X
XYZ68

21.03.2025 um 09:26 Uhr

Ich vermute, du meinest, du hast den AG als MA fragen gestellt? Hast du das auch so deutlich kommuniziert? Und bitte nicht nur durch die Signatur.

Ansonsten würde ich auch im Gremium mal die Problematik ansprechen. Wir hatten einen BRV, der der Meinung war, uns nicht voll informieren zu müssen. Das fanden wir auch nicht prickelnd. Und die Person ist kein BRV mehr.

S
Stadtwerker

21.03.2025 um 10:18 Uhr

Grundsätzlich hat sich der AG an Vorgaben und Richtlinien des BDSG und DSGVO zu halten, egal ob als Mitarbeiter oder als BRV. Datenschutz wird zu recht sehr hoch gehängt! Mit seinem Verhalten macht er sich strafbar.

Gruß, Stadtwerker

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