Erstellt am 23.11.2006 um 18:08 Uhr von Mona-Lisa
@mimmo,
ne ziemlich provokante Frage! Wie seid ihr denn drauf?
...( keine lust auf schwere arbeit).... ?????
Erstellt am 23.11.2006 um 18:22 Uhr von wanst
kommt darauf an, was Du unter entfernen verstehst.
Im ernst, natürlich habt ihr das Recht euren BRV abzuwählen. Wichtig ist dafür nur die Einberufung einer Betriebsratssitzung mit einen Tagesordnungspunkt "Abberufung des BRV".
Die Abwahl muß mit Mehrheitsbeschluß enden.
Eine Abberufung sollte aber gut überlegt sein, da sie interne Probleme beim Betriebsrat verdeutlicht. Besser wäre, den BRV zu überzeugen, sein Mandat niederzulegen.
Erstellt am 23.11.2006 um 19:32 Uhr von Heini
----Unser betriebsratsvorsitzender ist dauer krank( keine lust auf schwere arbeit) können wir im von betriebsrats entfehrnen----
mimmo,
mir stellt sich die Frage ob Jemand, der solchen geistigen Ergüsse von sich gibt, geeignet ist sein Kollegen zu vertreten.
Spekulierst vielleicht DU auf das Amt.
Erstellt am 23.11.2006 um 21:22 Uhr von zimba
@mimmo.
bist Du Arzt??
Wenn nicht würde mich interessieren, wie Du als Laie solche Diagnose stellen kannst?!
Erstellt am 23.11.2006 um 21:35 Uhr von Pfarrer
@mimmo
also der Beitrag ist echt finster, - Krank ist Krank, und irgendwie ist er ja auch als BR Mitglied und dort auch noch in den Vorsitz gewählt worden, oder? In dem Zusammenhang finde ich die Frage von Heini nachdenkenswert.
Erstellt am 23.11.2006 um 22:12 Uhr von wanst
Eure Kritik mag berechtigt sein. Es beantwortet aber nicht die Frage.
Vermute eher, daß die Erläuterung unglücklich formuliert ist.
Vielleicht könnte @mimmo den Sachverhalt etwas genauer erläutern.
Erstellt am 23.11.2006 um 22:23 Uhr von Sandkorn
Krank ist krank. Der Betriebsrat sollte als erster dafür Verständnis aufweisen und den Kollegen des BR unterstützen. Deine Wortwahl könnte die eines Arbeitgebers sein.
Fragt ihn eher wie ihr ihm helfen könnt. Bei was stört er denn den regulären BR-Betrieb. Die Freistellungen gem. §§ 37(2), 38 BetrVG müssen dann andere BR-Mitglieder übernehmen.
Nett ist das von euch jedenfalls nicht " keine Lust auf schwere Arbeit".
Erstellt am 24.11.2006 um 09:09 Uhr von Rattle
hallo,
" keine Lust auf schwere Arbeit".
könnte er sowieso umgehen wenn er betriebsratarbeit macht........was nicht unbedingt leichter sein muß!
mfg
Erstellt am 24.11.2006 um 14:26 Uhr von paula
finde die antworten hier schon interessant....
sicher muss man mit der wertung des verhaltens von kollegen vorsichtig sein. aber es soll schon vorgekommen sein, dass auch ein gremium erkennt, dass sich ein MA vor der arbeit drückt. und ein BR sollte dann schon situationsgerecht handeln und das ist nicht nur die schützende hand über den AN zu halten. solche MA handeln unsolidarisch gegenüber den kollegen und auch deren mandant hat der BR
Erstellt am 24.11.2006 um 15:30 Uhr von kandesbutzler
weit mir bekannt ist der Ausschluss aus dem BR bei Verstoss gegen die Geheimhaltungsvorschriften und / oder Geschäftsordnung möglich.
Ich pers. fände es auch nicht gut wenn man jemanden rauswählen kann nur weil einem die nase oder meinung nicht gefällt
Erstellt am 24.11.2006 um 18:53 Uhr von Kölner
@paula
Sollten man dem Kollegen aus Fürsorge nicht ein Verfahren nach § 84 SGB IX anbieten?
:-)
Erstellt am 24.11.2006 um 19:53 Uhr von wölfchen
Mal die Vermutungen aussen vor gelassen, ob der BRV zu faul zum arbeiten, oder wirklich krank ist: Habe in den Kommentaren hin und her gelesen, aber nichts über einen Ausschluss eines BRM wegen Krankheit gefunden!