Hallo zusammen,
in einer BV die ein alter BR beschlossen hat, hat er das Mitbestimmungsrecht abgegeben und wollte nur informiert werden.
Nun wollen wir als neuer BR hier eine Änderung der BV und laut Aussage des AG wurde die von einem Anwalt geprüft und für OK befunden.
Korrigiert mich aber
das MBR liegt in §87 Abs. 2-4 und Gesetz hebelt BV aus. Ebenso die Normenpyramide.
D.h. eigentlich wäre diese BV unwirksam da sie gegen ein Gesetz verstößt.
Nun kommt es in ein paar Tagen zu einem Gespräch mit dem BR, GF und Anwalt wo das geklärt werden soll. man muss dazu sagen der Anwalt ist ein von dem Konzern bereitgestellter Anwalt. wir haben im Zweifelsfall Anwaltswahl.
Wie seht ihr das ??