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JAV Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung?

B
BR26dm
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo , wir hatten bei uns eine Kündigung die sehr brisant war (obere Führungsebene) . Da es eine Sondersitzung war und es nur um diesen Fall ging haben wir die JAV nicht eingeladen. Kann es sein das bei einer eventuellen Kündigungsschutzklage das als Formfehler gelten kann ?

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Community-Antworten (2)

S
seehas

14.03.2025 um 17:05 Uhr

Das Unterlassen er Einladung eines Vertreters der JAV ist eine grobe Pflichtverletzung und kann zum Ausschluss aus dem BR führen. (Fitting RZ 17 zu § 67 (1) BetrVG). Da die Vertreter der JAV in den Sitzungen des BR kein Stimmrecht haben sondern lediglich beratende Funktion kann ich hier allerdings kein Problem mit der Gültigkeit der Beschlüsse erkennen. Im Fitting habe ich dazu nichts gefunden.

R
RudiRadeberger

14.03.2025 um 18:21 Uhr

Wenn die Unterlassung der Einladung bereits eine grobe Pflichtverletzung darstellt, sehe ich sehr wohl Anfechtbarkeit. Die "beratende Funktion", die ja durchaus zu einem anderen Beschluss hätte führen können, wurde hier durch Nichteinladung sabotiert. Da lässt sich meiner Meinung nach schon was konstruieren.

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