Krank bei freiwilliger Mehrarbeit
Hallo,
wir haben mit unserem Arbeitgeber über eine Betriebsvereinbarung vereinbart, dass der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung des Betriebsrates an bestimmten Samstagen freiwillige Mehrarbeit anbieten kann. Unsere KollegInnen können dann innerhalb eines festgelegten Zeitraums beliebig viele Stunden arbeiten und erhalten dafür Überstunden und Zuschläge. Es besteht keine Verpflichtung zur Arbeit, die Kollegen können auch sehr kurzfristig die Teilnahme absagen und die Arbeit jederzeit nach Belieben verkürzen oder verlängern. Jetzt ist ein Kollege krank geworden und fragt, ob er für die angebotenen Stunden Anspruch auf Entgeltzahlung hat. Unser Arbeitgeber hat dies verneint. Wie seht ihr das?
Community-Antworten (5)
13.03.2025 um 17:05 Uhr
Wie sagt denn der AN im Vorfeld seine Teilnahme zu? Oder erscheint er einfach?
13.03.2025 um 17:27 Uhr
Per Mail an den direkten Vorgesetzten. Die Mitarbeitenden werden dann für die Arbeitszeit freigeschaltet, eine Liste der freiwilligen geht auch an uns als BR.
13.03.2025 um 18:39 Uhr
Es gibt eine Regelung, bei der die "die Kollegen können auch sehr kurzfristig die Teilnahme absagen und die Arbeit jederzeit nach Belieben verkürzen oder verlängern." kann, aber niemand hat daran gedacht, das man krank werden kann und dies dann regeln muss?
Kopf ---> Tisch
davon abgesehen ... wenn die Kollegen die Teilnahme doch noch kurzfristig absagen können und auch jederzeit die Freiheit haben, statt 5 Stunden doch nur 2 Stunden (oder 8 Stunden) zu machen, sehe ich auch keinen Anspruch
13.03.2025 um 18:47 Uhr
Ich sehe das wie celestro.
Hier kommt im Vorfeld kein verbindlicher Dienstplan zustande. Nur aus diesem wäre ein entsprechender Anspruch ableitbar.
13.03.2025 um 21:43 Uhr
Zitat ellroy : Per Mail an den direkten Vorgesetzten. Die Mitarbeitenden werden dann für die Arbeitszeit freigeschaltet, eine Liste der freiwilligen geht auch an uns als BR.
Wenn der Kollege wirksam zur Arbeit eingeteilt wurde, dann hat er meiner Auffassung nach auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Zitat ellroy : Jetzt ist ein Kollege krank geworden und fragt, ob er für die angebotenen Stunden Anspruch auf Entgeltzahlung hat. Unser Arbeitgeber hat dies verneint. Wie seht ihr das?
Dann frag den Arbeitgeber doch mal, auf welcher Rechtsgrundlage er die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verweigert. Aber frag vorsichtshalber auch mal bei der Gewerkschaft nach.
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