W.A.F. LogoSeminare

Krank bei freiwilliger Mehrarbeit

E
ellroy
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo,

wir haben mit unserem Arbeitgeber über eine Betriebsvereinbarung vereinbart, dass der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung des Betriebsrates an bestimmten Samstagen freiwillige Mehrarbeit anbieten kann. Unsere KollegInnen können dann innerhalb eines festgelegten Zeitraums beliebig viele Stunden arbeiten und erhalten dafür Überstunden und Zuschläge. Es besteht keine Verpflichtung zur Arbeit, die Kollegen können auch sehr kurzfristig die Teilnahme absagen und die Arbeit jederzeit nach Belieben verkürzen oder verlängern. Jetzt ist ein Kollege krank geworden und fragt, ob er für die angebotenen Stunden Anspruch auf Entgeltzahlung hat. Unser Arbeitgeber hat dies verneint. Wie seht ihr das?

21705

Community-Antworten (5)

R
RudiRadeberger

13.03.2025 um 17:05 Uhr

Wie sagt denn der AN im Vorfeld seine Teilnahme zu? Oder erscheint er einfach?

E
ellroy

13.03.2025 um 17:27 Uhr

Per Mail an den direkten Vorgesetzten. Die Mitarbeitenden werden dann für die Arbeitszeit freigeschaltet, eine Liste der freiwilligen geht auch an uns als BR.

C
celestro

13.03.2025 um 18:39 Uhr

Es gibt eine Regelung, bei der die "die Kollegen können auch sehr kurzfristig die Teilnahme absagen und die Arbeit jederzeit nach Belieben verkürzen oder verlängern." kann, aber niemand hat daran gedacht, das man krank werden kann und dies dann regeln muss?

Kopf ---> Tisch

davon abgesehen ... wenn die Kollegen die Teilnahme doch noch kurzfristig absagen können und auch jederzeit die Freiheit haben, statt 5 Stunden doch nur 2 Stunden (oder 8 Stunden) zu machen, sehe ich auch keinen Anspruch

R
RudiRadeberger

13.03.2025 um 18:47 Uhr

Ich sehe das wie celestro.

Hier kommt im Vorfeld kein verbindlicher Dienstplan zustande. Nur aus diesem wäre ein entsprechender Anspruch ableitbar.

LA
Lutius Albutius

13.03.2025 um 21:43 Uhr

Zitat ellroy : Per Mail an den direkten Vorgesetzten. Die Mitarbeitenden werden dann für die Arbeitszeit freigeschaltet, eine Liste der freiwilligen geht auch an uns als BR.

Wenn der Kollege wirksam zur Arbeit eingeteilt wurde, dann hat er meiner Auffassung nach auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Zitat ellroy : Jetzt ist ein Kollege krank geworden und fragt, ob er für die angebotenen Stunden Anspruch auf Entgeltzahlung hat. Unser Arbeitgeber hat dies verneint. Wie seht ihr das?

Dann frag den Arbeitgeber doch mal, auf welcher Rechtsgrundlage er die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verweigert. Aber frag vorsichtshalber auch mal bei der Gewerkschaft nach.

Ihre Antwort