W.A.F. LogoSeminare

Erneute Zustimmung zur Einstellung nötig

L
Lesewombel
Mrz 2025 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, wir hatten im September einer Einstellung zugestimmt. Der Bewerber hatte jedoch im Nachgang abgesagt. Nun hat der Bewerber sich umentschieden und würde gerne die Stelle, die immer noch unbesetzt ist doch antreten wollen. Müssen wir hier erneut einen Beschluss fassen, oder können wir den "alten" Beschluss aufleben lassen? Vielen Dank für Eure Einschätzung

30906

Community-Antworten (6)

K
Kehler

11.03.2025 um 10:12 Uhr

Ändert sich das Datum der Einstellung?

C
celestro

11.03.2025 um 10:20 Uhr

Hier ist mEn eine erneute Anhörung seitens des AG und ja, auch ein neuer Beschluss des BR nötig.

"Ändert sich das Datum der Einstellung?"

Die Formulierung:

"würde gerne die Stelle, die immer noch unbesetzt ist doch antreten wollen."

spricht mEn dafür.

K
Kehler

11.03.2025 um 10:39 Uhr

mEn nicht.

L
Lesewombel

11.03.2025 um 11:21 Uhr

Tatsächlich ist im Protokoll der betreffenden Sitzung kein Datum vermerkt.

C
celestro

11.03.2025 um 14:05 Uhr

Dann ist mEn Eure Niederschrift oder die gefassten Beschlüsse fehlerhaft.

siehe auch:

https://brbase.de/betriebsrat-wissen/gremienarbeit/beschluss-tagesordnung-betriebsrat/

daraus:

Beispiel 1: Einstellung eines neuen Mitarbeiters Tagesordnungspunkt: Einstellung eines neuen Mitarbeiters in der Abteilung XY.

Beschluss: Der Betriebsrat stimmt der Einstellung von Herrn/Frau XY als Mitarbeiter/in in der Abteilung XY mit Wirkung zum 01.10.2024 zu. Der Arbeitsvertrag wird unbefristet geschlossen.

ABER ... nach dem was mir damals im Seminar beigebracht wurde, wäre der hier im Beispiel genannte TO-Punkt schon fehlerhaft. Denn es müsste heißen:

"Beschluss zur Einstellung von Max Mustermann als Elektriker in der Abteilung Elektrik1 zum 01.03.2025."

und nur wenn der TO-Punkt schon korrekt ist, kann überhaupt ein wirksamer Beschluss gefasst werden.

L
Lesewombel

11.03.2025 um 15:13 Uhr

Das hatte ich mir gedacht. Unsere Schriftführerin war an dem Tag nicht da und wir haben da wohl einen Fehler gemacht. Wir werden einen neuen Beschluss herbeiführen. Vielen Dank für Eure Einschätzung.

Ihre Antwort