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2x kündigen der gleichen Person wegen gleicher Sache aus Zeitgründen?

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zulumicha
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend zusammen, ich bräuchte mal wieder eine Hilfe von Euch. Bin eigentlich der Vertreter vom Vertreter und nun steh ich da allein.. Wir hatten vor 2 Wochen eine Krankheitsbedingte Kündigung bei welcher wir widerspruch eingelegt haben.So weit so gut.. Gestern rief mich meine PL und überreichte mir eine erneute krankheitsbedingte Kündigung der gleichen Person.Mir wurde erklärt der Anwalt bezweifele die Unterschrift der GL (Unleserlichkeit) und sie wollten eine erneute Kündigung um die zeitliche Verzögerung der ersten abzufangen. Was tun? Im Normalfall würde ich nun den BR einladen mit TOP Kündigung einladen und ihr erneut wiedersprechen. Nur stellt sich mir die Frage-ist es überhaupt rechtens eine erneute Kündigung auszustellen? Bin schon als am suchen aber ich finde nichts. Wäre nett wenn mir jemand mal auf die Sprünge hilft.Bin für jede Hilfe dankbar,denn ich will nichts verbocken. Viele Grüße Zulumicha

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Community-Antworten (5)

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sanifair

04.01.2011 um 19:38 Uhr

Ja ist zulässig ... Wenn er will kann der AG jeden Tag eine Kündigung schicken...

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DonJohnson

04.01.2011 um 20:15 Uhr

Wenn ich böse wäre würde ich dem AG unterstellen, dass er eine unfaire ader hat und nciht an die vertrauensvolle zusammenarbeit denkt - sei es drum - ja, auch das ist wie es sanicair schrieb richtig - es ist eine neue anhörung - der AG kann es bis zum excess machen wenn er will! Ja, verursacht wieder kosten - wieder sondersitzung wegen der erneuten Anhörung zur kündigung - ja wieder vertagen nach 4 std und am nächsten tag erneut zusammentreten mit TOP krankheitsbedingte kündigung von kollegeIn xyz - einberufung der ASA einberufung des Betriebsarztes - die Krankheit käönnte was mit der Arbeitsituation zu tun haben - usw usew usw - weiterhin inhouse seminar beschließen - Arbeitssicherheit für das gesamte gremium, da anscheinend das ein wichtiges Thema ist usw usw usw...

noch fragen? ;-)

Z
zulumicha

04.01.2011 um 20:26 Uhr

Ja -vielen Dank!! Bin soo froh das es dieses Forum gibt!Ehrlich! Darüber bin ich überhaupt zur WAF gekommen...

@DonJohnson Was meinst Du mit dem ersten Satz?Der Anwalt der zuKündigenden hat die Unterschrift nicht anerkannt-oder halt in Frage gestellt-nicht der AG.

D
DonJohnson

04.01.2011 um 22:29 Uhr

sorry, dann habe ich das missverstanden...

R
rkoch

05.01.2011 um 11:42 Uhr

Der Anwalt der zuKündigenden hat die Unterschrift nicht anerkannt-oder halt in Frage gestellt-nicht der AG.

Ich versteh die ganze Aktion trotzdem nicht!

Das ist eine sinnlose Spitzfindigkeit..... Wenn er die Berechtigung der Person zur Kündigung anzweifeln würde könnte ich einen Sinn in der Aktion sehen. Aber die UNLESERLICHKEIT der Unterschrift bemängeln??????? Und wenn der GF drei Kreuze macht tut das nichts zur Wirksamkeit der Kündigung! Im Falle eines Falles würde ich als Anwalt mir ins Fäustchen lachen wenn die Kündigung wegen Formmangels (falsche Unterschrift = Schriftform nicht gewahrt) unwirksam wäre und würde den AG nicht noch mit der Nase drauf stoßen - diese Kündigung würde ich dann im Prozess genüsslich in der Luft zereissen. So schiebt der AG (wie hier geschehen) nur eine mit Sicherheit wirksame Kündigung nach.... und ich habe im Prozess das nachsehen. Wollte der Anwalt etwa erreichen das die Kündigung durchgeht? Naja - für eine abgewiesene unwirksame Kündigung bekommt er nur Geld nach BRAGO, für die Abfindung einer wirksamen Kündigung bekommt er seinen prozentualen Anteil. Ein Schelm der schlimmes dabei denkt.......

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