Erstellt am 04.01.2011 um 18:38 Uhr von sanifair
Ja ist zulässig ... Wenn er will kann der AG jeden Tag eine Kündigung schicken...
Erstellt am 04.01.2011 um 19:15 Uhr von DonJohnson
Wenn ich böse wäre würde ich dem AG unterstellen, dass er eine unfaire ader hat und nciht an die vertrauensvolle zusammenarbeit denkt - sei es drum - ja, auch das ist wie es sanicair schrieb richtig - es ist eine neue anhörung - der AG kann es bis zum excess machen wenn er will!
Ja, verursacht wieder kosten - wieder sondersitzung wegen der erneuten Anhörung zur kündigung - ja wieder vertagen nach 4 std und am nächsten tag erneut zusammentreten mit TOP krankheitsbedingte kündigung von kollegeIn xyz - einberufung der ASA einberufung des Betriebsarztes - die Krankheit käönnte was mit der Arbeitsituation zu tun haben - usw usew usw - weiterhin inhouse seminar beschließen - Arbeitssicherheit für das gesamte gremium, da anscheinend das ein wichtiges Thema ist usw usw usw...
noch fragen? ;-)
Erstellt am 04.01.2011 um 19:26 Uhr von zulumicha
Ja -vielen Dank!!
Bin soo froh das es dieses Forum gibt!Ehrlich!
Darüber bin ich überhaupt zur WAF gekommen...
@DonJohnson
Was meinst Du mit dem ersten Satz?Der Anwalt der zuKündigenden hat die Unterschrift nicht anerkannt-oder halt in Frage gestellt-nicht der AG.
Erstellt am 04.01.2011 um 21:29 Uhr von DonJohnson
sorry, dann habe ich das missverstanden...
Erstellt am 05.01.2011 um 10:42 Uhr von rkoch
> Der Anwalt der zuKündigenden hat die Unterschrift nicht anerkannt-oder halt in Frage
> gestellt-nicht der AG.
Ich versteh die ganze Aktion trotzdem nicht!
Das ist eine sinnlose Spitzfindigkeit..... Wenn er die Berechtigung der Person zur Kündigung anzweifeln würde könnte ich einen Sinn in der Aktion sehen. Aber die UNLESERLICHKEIT der Unterschrift bemängeln??????? Und wenn der GF drei Kreuze macht tut das nichts zur Wirksamkeit der Kündigung!
Im Falle eines Falles würde ich als Anwalt mir ins Fäustchen lachen wenn die Kündigung wegen Formmangels (falsche Unterschrift = Schriftform nicht gewahrt) unwirksam wäre und würde den AG nicht noch mit der Nase drauf stoßen - diese Kündigung würde ich dann im Prozess genüsslich in der Luft zereissen. So schiebt der AG (wie hier geschehen) nur eine mit Sicherheit wirksame Kündigung nach.... und ich habe im Prozess das nachsehen. Wollte der Anwalt etwa erreichen das die Kündigung durchgeht? Naja - für eine abgewiesene unwirksame Kündigung bekommt er nur Geld nach BRAGO, für die Abfindung einer wirksamen Kündigung bekommt er seinen prozentualen Anteil. Ein Schelm der schlimmes dabei denkt.......