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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erneute Interne Stellenausschreibungen

B
BrigitteKöhler
Jan 2018 bearbeitet

Erneute Interne Stellenausschreibungen: Unsere Personalabteilung möchte sich gern erneute interne Stellenausschreibungen sparen bei folgenden Konstellationen: a) Leiharbeitskraft wird unter 6 Monaten beschäftigt b) Leiharbeitskraft bzw. befristetes ArbVerhältnis soll verlängert werden c) befristetes ArbVerhältnis soll unbefristet werden d) Kandidat hat Stelle nicht angetreten, weiterer Kandidat soll aus dem Bewerberpool genommen werden.

Wie seht Ihr das? Lediglich bei a) würde ich auf eine erneute interne Ausschreibung verzichten. Bei allen anderen (b) bis d)) würde ich gerne intern ausschreiben, weil man so den Kollegen erneut Chancen geben kann. Allerdings habe ich noch nie erlebt, dass interne Bewerber für ausgeschriebene Stellen genommen werden. Es heißt dann immer, der interne Kandidat würde ja eine Lücke hinterlassen.

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Community-Antworten (4)

P
Pickel Akzeptiert

13.11.2014 um 20:45 Uhr

A) macht Sinn. Wer wird sich auf eine 6-Monate-Stelle bewerben?

B) hier hat der neue Kandidat wohl sehr schlechte Chancen. IdR steckt er zeit und Arbeit und Hoffnung in eine Bewerbung, die ihm wenig bringt.

C) siehe B. außerdem wollt ihr wirklich den Konkurrenzkampf zwischen dem Befristeten und dem Internen um die eine Stelle des Befristeten, der danach im Zweifel arbeitslos ist???

D) die Stelle wurde gerade erst ausgeschrieben und alle konnten sich bewerben. Jetzt alles wieder zu durchlaufen ist unverhältnismäßig. Ich bin mir auch gar nicht sicher ob hier überhaupt ausgeschrieben werden muss!

Also: stimmt zu und handelt vllt noch was raus ;)

G
gironimo

13.11.2014 um 20:05 Uhr

Wie lautet die Frage?

Klar hinterläßt ein interner Bewerber eine Lücke. Wenn er aber aus persönlichen Überlegungen heraus lieber auf dem ausgeschriebenen Platz arbeiten will ..... er könnte ja auch kündigen und dann wäre die Lücke auch da.

M
Maclogic

13.11.2014 um 23:59 Uhr

@Brigitte Köhler, Erneute Interne Stellenausschreibungen: Unsere Personalabteilung möchte sich gern erneute interne Stellenausschreibungen sparen bei folgenden Konstellationen: a) Leiharbeitskraft wird unter 6 Monaten beschäftigt (will der Betriebsrat wissen.) b) Leiharbeitskraft bzw. befristetes ArbVerhältnis soll verlängert werden(Will der Betriebsrat wissen) c) befristetes ArbVerhältnis soll unbefristet werden(Will der Betriebsrat wissen) d) Kandidat hat Stelle nicht angetreten, weiterer Kandidat soll aus dem Bewerberpool genommen werden.(Will der Betriebsrat wissen neues Anhörungsverfahren)

Wie seht Ihr das? Lediglich bei a) würde ich auf eine erneute interne Ausschreibung verzichten. Bei allen anderen (b) bis d)) würde ich gerne intern ausschreiben, weil man so den Kollegen erneut Chancen geben kann. Allerdings habe ich noch nie erlebt, dass interne Bewerber für ausgeschriebene Stellen genommen werden. Es heißt dann immer, der interne Kandidat würde ja eine Lücke hinterlassen.

Unser Betriebsrat war wegen solch einer Geschichte beim Arbeitsgericht und hat erwirkt, dass alle Personellen Maßnahmen einer Anhörung beim Betriebsrat bedürfen.

A
AlterMann

15.11.2014 um 20:21 Uhr

@ Maclogic, natürlich will der BR wissen, wer im Betrieb arbeitet. Hier geht es aber alleine um die Notwendigkeit einer internen Stellenausschreibung, nicht um das Zustimmungs- oder Informationsverfahren.

@BrigitteKöhler: wir haben dies (wie wohl die meisten Betriebe) in einer BV geregelt. Wir verzichten z.B. auch auf eine Ausschreibung, wenn ein MA intern versetzt wird und die alte Stelle wegfällt. Wir sind der Meinung, es macht keinen Sinn, Kollegen Hoffnung auf eine Stelle zu machen, die aus sachlichen Erwägungen heraus schon vergeben ist.

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