Teilnahme von BR an Gespräch mit Gewerkschaft - Erlaubnis des AG für Termin ausser Haus erforderlich?
hallo alle, habe ein kleine problame. bin vorgeworfen bei AG unerlaubt von meine arbeits platz entfernt to haben, mit androhung von abmahnung und lohnentzug. wir (3 BR´s von 5) hatte kurz fristig ein termine bei der IGBCE bekommen um uber ein par internal problame bei uns zu sprechen (mit der BRV hat der restlicher BR unstimigkeit). hat mich bei meiner chef abgemeldet und sind hin gefahren nach ein par std waren wir zuruck und habe uns weder zuruckgemeldet. bis jezt kein problame!. der drauf folgender tag hat der AG uns zu ein gesprech gebeaten. theme: warum wir ohne seine erlaubnis hin gefahren bin, er hat uns drauf hingeweisen wir brauchen 1. ein beschluss 2. dass ihm schriftlich ins voraus informiert 3. auf seiner erlaubnis zu warten! als resultat bewerte er die termine als eine private veranstaltung nicht BR arbeit. jetz hat er einer erklarung von der BR gefördet (BRV! schreibt die antwort!!!) Kann egenjamann mich helfen. wo stehe ich rechlich, haben wir uns korrect gehalten und so weiter... danke PS. sorry wegen meiner deutsch ist nicht nicht meiner 1. sprache
Community-Antworten (4)
21.07.2006 um 09:50 Uhr
Also wenn Du BR-Tätigkeit machst brauchst Du dich nur Mündlich abzumelden! Da reicht z.B. nur das Du zu denen Vorgesetzten gehst und sagst das Du BR-Tätigkeit jetzt machst. Sage niemals deinen AG was Du machst. Dazu kannst Du den § 37 BetrVG lesen.
21.07.2006 um 10:46 Uhr
Hallo arry007, nach § 37 Abs. 2 (Däubler Rn 18) gehört eine Besprechung mit Gewerkschaftvertretern auch außerhalb des Betriebes zur Klärung von betriebsbezogenen Fragen zum Tätigkeitsbereich des BR und seiner Mitglieder. Du hast dich korrekt verhalten, weil Du dich ja bei deinen Vorgesetzten abgemeldet und wieder angemeldet hast.
21.07.2006 um 12:04 Uhr
danke für die schnelle antworte aber mussen wir die BR erst ein beschluss befassen vor wir tätig sein konnen oder reicht es wenn man mundlich über egan was spricht (leider war unser wunch nicht in der protokol aufgenohmen)
21.07.2006 um 14:12 Uhr
@arry007, dazu ist kein Beschluß des BR`s notwendig.
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