Ist hier §93 anzuwenden; MA, der bisher im Verkauf tätig war auf einer (neuen)Stelle im Lager eingesetzt = Versetzung?
Hallo, ich hätte eine Frage zu folgendem Fall:
In einem Betrieb des Einzelhandels besteht nach §93 BetrVG die Vorschrift, für jede freie Stelle eine interne Ausschreibung durchzuführen. Der AG versetzt einen Mitarbeiter, der bisher im Verkauf tätig war auf eine Stelle im Lager - ohne Änderung des Arbeitsvertrages. Diese Stelle war jedoch bisher nicht vorhanden. Es gibt zwar bereits einen Lageristen, aber für den verändert sich nichts. Die neue Stelle ist also eine zusätzliche Stelle. Die Tätigkeiten, die der versetzte Mitarbeiter nun im Lager ausführen soll, haben vorher diverse Mitarbeiter des Verkaufs durchgeführt. Jedoch nur nach Bedarf und nicht regelmäßig.
Frage 1: Ist hier überhaupt eine neue Stelle geschaffen worden, die im Sinne des §93 hätte ausgeschrieben werden müssen? Frage 2: Handelt es sich hier um eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne? Frage 3: Muss der Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, ggfs. mit neuer Eingruppierung?
Ich hoffe auf Antworten :) Wurmli
Community-Antworten (2)
31.01.2008 um 12:49 Uhr
zu 1: nein ("...haben bereits diverse MA durchgeführt) zu 2: ja (Eine Versetzung ist die Zuweisung eines anderen als des vertraglich vereinbarten Arbeitsplatzes, die voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände verbunden sind. Der AG kann eine Versetzung einseitig kraft Direktionsrecht anordnen, sofern der Arbeitsbereich im einzelnen Arbeitsvertrag nicht genau definiert ist. Im anderen Fall kann eine Versetzung eine Änderungskündigung erfordern, wenn der/die AN mit der Veränderung nicht einverstanden ist. Zu beachten ist, dass auch bei Einverständnis des/der AN der BR beteiligt werden muss. §95 (3)) zu 3: siehe 2
31.01.2008 um 15:54 Uhr
Wenn die Aufgaben anderen entzogen werden, um daraus eine komplett neue Stelle zu machen, wird da doch eine völlig neue Stelle geschaffen. Warum sollte die denn nicht ausgeschrieben werden müssen? verwirrtsei
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