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BR vorsitzend und Stellvertretung Abwesend

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Emy1993
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wenn der Betriebsratsvorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende abwesend sind und ein anderes Betriebsratsmitglied die Sitzung leitet, unterschreibt das Protokoll die Person, die die Sitzung geleitet hat, sowie der Protokollführer.? Richtig?

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Community-Antworten (8)

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XYZ68

10.03.2025 um 15:16 Uhr

Die Person, die die Sitzung geleitet hat, und ein weiteres BR-Mitglied.

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Schlaumeier38

10.03.2025 um 16:50 Uhr

eine weitere Person kann aber nur laden wenn man in der GO eine weitere Vertretungsreihenfolge festgelegt hat!

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Catweazle

10.03.2025 um 22:33 Uhr

Und wenn keine Vertretungsreihenfolge festgelegt ist? Ist dann der BR handlungsunfähig? Das glaubst du doch wohl selbst nicht.

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Damei1981

11.03.2025 um 07:01 Uhr

@Catweazle: Wie ist es dann?

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XYZ68

11.03.2025 um 08:36 Uhr

Sollte keine weitergehende Vertretungsregelung getroffen worden sein, kann in dringenden Fällen jedes Mitglied den Betriebsrat zusammenrufen (Selbstzusammentrittsrecht) um diese dringende Fälle zu regeln.

Übrigens beruht die weitergehende Vertreterregelung auf diesem Recht. Gesetzlich gibt es ja nur den BRV und einen Stellvertreter. Wenn ich eine weitere Reihenfolge der Vertretung festlege, erleichtert es nur die Entscheidung, wer die Sitzung einberufen soll und im Anschluss mit dem Arbeitgeber kommuniziert.

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Damei1981

11.03.2025 um 10:41 Uhr

@fantil: das zählt aber nur für dringende Fälle

F
fantil

11.03.2025 um 13:45 Uhr

@Damei 1981, Kaffee trinken war damit auch nicht gemeint!

Schon bemerkenswert, was du da so reininterpretierst.

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