BR vorsitzend und Stellvertretung Abwesend
Hallo zusammen,
Wenn der Betriebsratsvorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende abwesend sind und ein anderes Betriebsratsmitglied die Sitzung leitet, unterschreibt das Protokoll die Person, die die Sitzung geleitet hat, sowie der Protokollführer.? Richtig?
Community-Antworten (8)
10.03.2025 um 15:16 Uhr
Die Person, die die Sitzung geleitet hat, und ein weiteres BR-Mitglied.
10.03.2025 um 16:50 Uhr
eine weitere Person kann aber nur laden wenn man in der GO eine weitere Vertretungsreihenfolge festgelegt hat!
10.03.2025 um 22:33 Uhr
Und wenn keine Vertretungsreihenfolge festgelegt ist? Ist dann der BR handlungsunfähig? Das glaubst du doch wohl selbst nicht.
11.03.2025 um 07:01 Uhr
@Catweazle: Wie ist es dann?
11.03.2025 um 08:29 Uhr
@Damei1981, der BR hat ein Selbstzusamenkunftsrecht!
11.03.2025 um 08:36 Uhr
Sollte keine weitergehende Vertretungsregelung getroffen worden sein, kann in dringenden Fällen jedes Mitglied den Betriebsrat zusammenrufen (Selbstzusammentrittsrecht) um diese dringende Fälle zu regeln.
Übrigens beruht die weitergehende Vertreterregelung auf diesem Recht. Gesetzlich gibt es ja nur den BRV und einen Stellvertreter. Wenn ich eine weitere Reihenfolge der Vertretung festlege, erleichtert es nur die Entscheidung, wer die Sitzung einberufen soll und im Anschluss mit dem Arbeitgeber kommuniziert.
11.03.2025 um 10:41 Uhr
@fantil: das zählt aber nur für dringende Fälle
11.03.2025 um 13:45 Uhr
@Damei 1981, Kaffee trinken war damit auch nicht gemeint!
Schon bemerkenswert, was du da so reininterpretierst.
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