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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellvertretung - Teilung zwischen zwei BR ?

L
lieby
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, mal eine ganz andere Frage: Kann man sich die Stellvertretung eigentlich teilen, d.h. ein Vorsitzender und 1ne Stellvertretung, die von zwei BRM geteilt wird? Ich finde hierzu nichts in den Kommentierungen. Wer kann mir weiterhelfen? Danke!

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Community-Antworten (3)

A
Angi1

15.12.2006 um 11:31 Uhr

Hallo Lieby,

siehe dazu im Fitting zu § 26 RN 38 BetrVG. " Die Worte "im Falle seiner Verhinderung" bringen zum Ausdruck, dass der Stellvertreter des Vorsitzenden die Aufgaben und Befugnisse nur dann wahrnehmen kann und darf, wenn und solange der Vorsitzende selbst verhindert ist. Der Stellvertreter ist daher keine zweiter Vorsitzender mit gleichen Rechten. Der Vorsitzende kann auch nicht einzelne Aufgaben oder Geschäfte dem Stellvertreter zur einmaligen oder ständigen Erledigung übertragen, jedoch kann dies der Betriebsrat."

MfG Angi1

L
lieby

15.12.2006 um 11:37 Uhr

Ja, mit dieser Kommentierung kann ich arbeiten. Danke! Du hast mir langes Suchen erspart!

U
unkas

15.12.2006 um 13:45 Uhr

du kannst aber in jedem Falle in eurer Geschäftsordnung auch die Möglichkeit eines 2.Stellvertreters wahrnehmen und somit das Problem elegant lösen.

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