Hallo zusammen,

ein Kollege ist seit einiger Zeit als stellvertretender Abteilungsleiter eingeteilt. Er wurde nicht gefragt, ob er das machen will oder nicht. Die Stellvertretung ist mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, und der Kollege muss immer einspringen, wenn der AL abwesend ist (Urlaub, Meetings, Dienstreisen, etc.). Weiterhin wurde ihm die Unterschriftsberechtigung i.V. erteilt (vorher i.A.). Eingestellt ist der Kollege als technischer Sachbearbeiter (Auftragsabwickler); dafür würde i.A.-Berechtigung reichen. Sind diese Änderungen der Tätigkeit vom Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt? Von Seiten Bezahlung ist der Kollege bereits seit vielen Jahren eigentlich zu hoch eingestuft für eine Sachbearbeiter-Stelle (alter Arbeitsvertrag). Aber dem Kollegen wäre es sogar lieber, herab gestuft zu werden, wenn er dadurch die AL-Stellvertreter-Position los werden könnte...